| Das Internet4jurists Weblog 2013Gedanken zum Themenkreis Internet und Rechtzur Übersicht  - 
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   2013-01-30   Aus für Internet am Arbeitsplatz?Der OGH hat entschieden, dass der Arbeitgeber für das Verhalten der 
Mitarbeiter im Internet haftet. Das lässt auf den ersten Blick Schlimmes 
befürchten. Wenn nun ein Mitarbeiter über eine Tauschbörse Musik verteilt, 
haftet dann der Arbeitgeber für alle daraus resultierenden urheberrechtlichen 
Ansprüche? Oder wenn sich gar jemand an Kinderpornographie vergnügt, muss dann 
der Chef ins Gefängnis? Keineswegs. Wie so oft handelt es sich bei dem Leitsatz 
um eine unzulässige Verallgemeinerung. Der Anlassfall war ein ausgerissener 
Sonderfall. Ein Mitarbeiter einer Tageszeitung versuchte in das Netzwerk der 
Konkurrenz einzubrechen. Die Konkurrentin klagte die Tageszeitung auf 
Unterlassung, Eine andere Möglichkeit hatte sie auch nicht, da ihr nur die 
IP-Adresse des Computers des Zeitungsverlages bekannt war. Sie musste sich auch 
nicht um die Identität des Täters kümmern, da der Arbeitgeber in solchen Fällen 
ohnedies für seine Mitarbeiter haftet. Aber eben nicht in allen Fällen! 
 2013-01-15   No na netNach einer Umfrage der Wirtschaftskammer sind zwei Drittel der Konsumenten 
gegen eine Festplattenabgabe. Das Erstaunliche an dem Ergebnis ist eigentlich 
nur, dass offenbar ein Drittel dafür ist, was nicht zu erwarten war, wenn man 
nur die Konsumenten befragt. Letztlich ist diese Aktion ein treffender Beweis 
dafür, dass direkte Demokratie nicht funktioniert. Was eine Demokratie braucht, 
sind kluge Politiker, die im Sinne des übergeordneten Ganzen praktikable 
Lösungen für alle suchen und nicht Befriedigung von verschiedenen 
Partikularinteressen, die sich gegenseitig widersprechen. Man kann es nicht 
immer allen Recht machen. Und manchmal muss man in einer Demokratie 
Zugeständnisse machen, Kompromisse schließen.  Das Urheberrecht ist so ein Gebiet, in dem dringend ein neuer Ausgleich 
zwischen den Interessen der verschiedenen Gruppen gefunden werden muss. Nur ein 
kleiner Teil dieses Schlachtfeldes betrifft die Leerkassettenvergütung, die es 
schon seit den 80er Jahren gibt. Später wurde sie auf die beschreibbaren CDs und 
DVDs ausgedehnt. Nun ist die technische Entwicklung weiter fortgeschritten. 
Cassetten sind völlig, Rohlinge weitgehend verschwunden und wurden durch 
Speicherkarten und Festplatten ersetzt. Die Einnahmen aus den Vergütungen sind 
versiegt, weil Speicherkarten und Festplatten von der Vergütungspflicht nicht 
erfasst sind. Wenn der Gesetzgeber bereits in den 80er Jahren technologiefrei 
formuliert hätte und eine Speichervergütung (ohne Bezug auf ein spezielles 
Medium) geschaffen hätte, gäbe es jetzt keine Diskussion. Hat er aber nicht und 
deswegen fährt sich die Diskussion um eine Anpassung des Urheberrechtes an die 
digitale Welt an der Frage der Adaptierung einer Abgabe aus den 80er Jahren 
fest. Und alle tun so, als gäbe es nur dieses eine Problem.  Ich glaube nicht, dass es in dieser Situation förderlich ist, wenn eine 
Gruppe von Urhebervertretern demonstrieren geht. Das kann angesichts der 
Übermacht der Konsumenten nur politisch schief gehen. Da wäre es noch allemal 
besser sich auf den politischen Basar zu begeben und zu handeln: Gibst Du mir 
das, geb' ich Dir jenes. So wie es halt schon immer üblich war. 
 2013-01-03   Raus aus dem Internet!Der Neidkomplex treibt seltsame Blüten: Irische Zeitungsverleger wollen 
Lizenzgebühren für die Verlinkung ihre Inhalte. Mir scheint, da hat jemand das 
World Wide Web noch nicht verstanden. Dieses basiert darauf, dass Millionen von 
Anbietern Inhalte für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und diese von 
anderen verlinkt werden. Jeder Websitebetreiber tut sein Bestes, dass seine 
Inhalte insbesondere von den Suchmaschinen wahrgenommen werden. Es gibt eine 
eigene Berufsgruppe, die sich darauf spezialisiert hat, eine möglichst optimale 
Listung in den Suchmaschinen zu erreichen (SEO). Die Suchmaschinen leisten eine 
unschätzbare Arbeit, dass eine Website auch im Internet-Heuhaufen gefunden wird, 
und das sogar gänzlich kostenlos. Und jetzt kommt so ein technischer Super-DAU 
und meint Geld dafür verlangen zu können, dass Google seine Inhalte 
weiterempfehlen darf? Wenn ich Google wäre, würde ich diese Firmen sang- und 
klanglos aus dem Suchindex löschen. Die würden schön schauen, wie wenig User 
sich dann noch auf ihre Seiten verirren!  Die Unternehmen könnten natürlich auch ganz einfach von sich aus die 
Indizierung durch die Suchmaschinen mittels eines simplen Eintrages in die Datei 
robots.txt verhindern. Genau das wollen diese Unternehmen aber natürlich nicht. 
Sie wollen, dass die Suchmaschinen ihre Arbeit weiter kostenlos machen, nur die 
eigene Leistung soll bezahlt werden. Rosinen picken halt! 
 2013-12-22   Red Tube PornoabmahnungenWas ich schon längst schreiben wollte zu diesem Thema, weil ich mich so über diese Methoden ärgere,
 wozu ich aber nie gekommen bin, hat jetzt der Webstandard für mich zusammengefasst. 
Und was ich nicht öffentlich sagen wollte, weil ich mich keiner 
Unterlassungsklage aussetzen wollte, hat jetzt ein deutscher Rechtsgelehrter mit 
deutlicher Offenheit dargetan. Ich habe das schon von Anfang an als 
gewerbsmäßige Erpressung angesehen und habe mich gewundert, dass die 
Staatsanwaltschaft nicht aktiv wird. Ulf Buermeyer hat es bei Heise Online 
ausführlich begründet. Vielleicht erwacht jetzt endlich jemand aus dem 
Dornröschenschlaf. 
     
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