Das Internet4jurists Weblog 2007
Gedanken zum Themenkreis Internet und Recht
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Weblog 2008 -
Weblog 2006
2007-12-31 Jahresrückblick
Das Jahr 2007 war sehr abwechslungsreich. Höhepunkt im ersten Halbjahr war
der 1. Öst. IT-Rechtstag. Dort habe ich zum Thema Diensteanbieterhaftung
vorgetragen, das noch immer nicht gänzlich ausjudiziert ist. Die Umsetzung der
Vorratsdatenspeicherung wurde, nachdem ein zunächst vorliegender Entwurf von
allen Seiten verrissen worden war, im Juni zunächst auf den Herbst verschoben.
Im Juli schwappte dann auch die Diskussion über die Online-Durchsuchung (auch
Bundes-Trojaner) auf Österreich über, der Innenminister wollte aber zunächst die
Entwicklung in Deutschland abwarten.
Der Höhepunkt des zweiten Halbjahres war der Grundrechtstag bei der Ars
Electronica unter dem Titel "Goodby Privacy". Wie wichtig die Wahrnehmung der
Grundrechte unter den neuen technischen Möglichkeiten ist, zeigte sich dann
gleich in der Folge. Es kam zu einer überraschenden Einigung der
Regierungsparteien in Sachen Online-Durchsuchung; zu den Details der Umsetzung
wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe (Justiz- und Innenministerium)
eingesetzt, die bis Frühjahr 2008 Ergebnisse liefern soll. Die Umsetzung der
Vorratsdatenspeicherung hingegen, die in Deutschland zum Jahresende beschlossen
wurde, wurde auf 2008 vertagt. Hingegen sorgte eine Erweiterung der
Polizeibefugnisse im Sicherheitspolizeigesetz noch für Aufregung, vor allem,
weil sie so überfallsartig eingebracht wurde, dass kaum jemand wusste, was da
beschlossen wurde.
An einer anderen Front hat der Oberste Gerichtshof eine weise Entscheidung
getroffen: er hat die Frage der zivilrechtlichen Auskunftspflicht, die der
österreichische Gesetzgeber 2006 stillschweigend in das Urheberrechtsgesetz
eingefügt hatte, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens dem EuGH
vorgelegt. Ich würde mir für 2008 wünschen, dass das auch bezüglich der Frage
der Haftungsbefreiung der Diensteanbieter gegenüber Unterlassungsansprüchen
geschieht.
Persönlich hat mich Anfang Dezember das Pech erwischt. Eine Sekunde
Unachtsamkeit mit dem Fahrrad hat ausgereicht und ich bin auf Monate enorm bei
meiner Arbeit behindert. Man kann sich gar nicht vorstellen, wie umständlich das
Leben wird, wenn man als Rechtshänder den rechten Arm nicht verwenden kann.
Derzeit kann ich nur hoffen, dass alles wieder folgenlos ausheilt. Und so
wünsche ich allen Lesern für das Jahr 2008 vor allem Gesundheit, alles andere
wird sich dann schon geben.
2007-11-06 Der, die, das E-Mail
Heißt es "das E-Mail" oder "die E-Mail", schreibt man das "E" groß oder
klein? Fragen die gar nicht so leicht zu beantworten sind. Das zeigt aber, dass
neue Technologien nicht nur juristisch , sondern auch sprachlich einige Zeit
benötigen, bis sie selbstverständlich werden. Tatsächlich heißt es nach DUDEN
"die E-Mail, nach dem Österreichischen Wörterbuch "das E-Mail" oder "die
E-Mail". Ein seltsames Wort mit zwei Artikeln. Jedenfalls wird das "E" groß
geschrieben (siehe auch E-Card, E-Musik, E-Gitarre, E-Piano, E-Orgel,
E-Business, E-Commerce).
2007-11-05 Vorratsdatenspeicherung verschoben
Nach einem Standard-Artikel soll die Vorratsdatenspeicherung in Österreich
verschoben werden. Die Speicherung der Telefondaten soll Anfang 2008 beschlossen
werden - strittig ist noch die Speicherdauer; die Speicherung der Internetdaten
soll erst 2009 kommen. Außerdem soll die Regelung in die Strafprozessordnung
(StPO) kommen. Somit sind wesentliche Kritikpunkte in meinem Artikel "Die
Metamorphose der Auskunftspflicht" - siehe Untertitel "Die Rechtslage ab
2008", eingerückter Text, erfüllt (insbesondere Aufschub der Internetdaten und
Regelung in StPO). Damit wurde auf jeden Fall Zeit gewonnen, um die Problematik
sachlich aufarbeiten zu können. Vielleicht ist das auch eine Chance, dass sich auch in
Österreich noch der Widerstand organisiert.
2007-11-02 Log-Pause
In den letzten Monaten habe ich den Weblog ziemlich vernachlässigt. Dafür sind einige
Artikel unter "Aktuelles" entstanden. Vor allem die Themen Online-Durchsuchung
und Vorratsdatenspeicherung haben mich ziemlich auf Trab gehalten. Ich werde nun
versuchen, auch hier wieder häufiger Gedankensplitter zu posten.
2007-06-30 Stellvertreterkriege
Beim 1. Österreichischen IT-Rechtstag (Programm)
gab es auch eine Diskussion zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Auffällig war
dabei zunächst einmal die Besetzung des Podiums: Dr. Einzinger von der
ISPA, MR Dr. Kotschy von der
Datenschutzkommission,
Dr. Schanda als
Rechtsanwalt einer Verwertungsgesellschaft und Dr. Medwenitsch von der
IFPI Austria. Wer fehlte,
waren die zwei Gruppen, um die es eigentlich bei der kontroversiellen
Auseinandersetzung geht: Die Terrorbekämpfer, wegen derer Nöte die
Vorratsdatenspeicherung von der EU angeordnet worden ist, und die Bürgerrechter,
die gemeiniglich als Vertreter der Grundrechte auftreten. Trotzdem, oder
vielleicht auch gerade deshalb, gerieten sich die Diskutanten unverzüglich in
die Haare. Die beiden (!) Vertreter der Urheberindustrie kanzelten die ISPA und
deren Mitglieder als finanzielle Nutznießer der Urheberrechtsverletzungen ab
(Stichwort "wir spielen nicht auf, wir laden herunter" als quasi Anstiftung),
und die Datenschützerin als Verbrecher-Schützerin (siehe dazu auch den
IFPI-Artikel "Pervertiert der Datenschutz zum Täterschutz?"). Beide brächten
sie die armen Urheber um ihr berechtigtes Entgelt. Umgekehrt wurde den
Rechteverwertern vorgeworfen, dass sie aus Interessen der Gewinnmaximierung
wegen ein paar Tauschbörsennutzer die Grundrechte aller Internetnutzer mit Füßen
träten. In der Folge ging es ausschließlich um Tauschbörsen und
Auskunftspflichten. Damit wurden die Ahnungen der Kritiker der
Vorratsdatenspeicherung, dass die eigentlich treibende Kraft dahinter weniger
die Polizei und viel mehr die mächtige Musik- und Filmindustrie sei, wieder
einmal bestätigt. Ich selbst habe es in meinem Artikel "Die Spitzelrichtlinie"
als unseelige Allianz bezeichnet. Auch ich fühlte mich bestätigt.
2007-06-06 Der Bock als Gärtner
"Piratenpartei ruft zu Demo gegen Vorratsdatenspeicherung auf". Wem kommen da
nicht gewisse Gedanken? Wieder einmal nehmen sich die Falschen einer guten Sache
an und schaden ihr damit mehr als sie ihr nützen. Nebenbei schadet sich diese
"Partei" schon durch ihre Namensgebung selbst und zieht ihr nicht unberechtigtes
Anliegen genau dorthin, wo es die Rechteverwerter haben wollen - in den Bereich
der Kriminalität. Wenn aber jetzt "Verbrecher" zu einer Demo aufrufen, bekommt
die Sache, für die sie sich engagieren, einen schalen Beigeschmack. Sie liefern
sozusagen den guten Grund für die schlechte Sache. Nebenbei zeigt diese Reaktion
aber auch auf, in welche Richtung die Vorratsdatenspeicherung abzugleiten droht.
Bedroht fühlen sich die Urheberrechtsverletzer - und das nicht ungerechtfertigt,
wenn man die Aktivitäten der Musikindustrie verfolgt. Den Terroristen, wegen
denen angeblich die Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde, kann sie herzlich
egal sein. Es gibt genügend Ausweich- und Umgehungsmöglichkeiten. Im
demokratiepolitischen Stacheldraht der Bürgerbespitzelung verheddern werden sich
harmlose Bürger.
2007-03-08 Virtuwelt
"Sony startet virtuelle Welt zur PS3" (ORF-Artikel
vom 8.3.2007). Unübersehbar hat sich ein neuer Trend im
Internet durchgesetzt. Die Leute tauchen ein in virtuelle Welten. Zunächst waren
es noch Spiele-Communities von Online-Rollenspielen, mittlerweile wird aber das
ganz normale Leben im Netz nachgeahmt. Sekundärwelten, wie
Second Life, werden
aufgebaut. Dort gestalten sich die Nutzer ihr Äußeres, ihren Typ, ihre Umgebung
so, wie sie sie gerne hätten. Die Kommunikation erfolgt in Echtzeit, es werden
virtuelle Existenzen aufgebaut, es gibt virtuelles Geld und manchmal wird sogar
virtuelles Hab und Gut gegen echtes Geld gehandelt. Die Grenzen zwischen realer
Welt und virtueller Welt verschwimmen
bereits. Auch internationale Konzerne drängen in diese Welten,
geht es doch darum, überall präsent zu sein, wo sich die Kunden aufhalten.
Noch ist der virtuelle Spaß getrübt durch schlechte Grafik und kleine
Monitore, aber denken wir weiter. Wenn die Breitbandanschlüsse einmal wirklich
breit genug sind, um die Massen an Daten zu transportieren um reale
Darstellungen zu ermöglichen und wir wandfüllende Monitore oder Videobrillen mit
realistischer Darstellung haben - und das ist nur eine Frage von wenigen Jahren
- wird man im wahrsten Sinne des Wortes eintauchen können in die Parallelwelt.
Mit dem Internet im heutigen Sinne wird das nur mehr wenig zu tun haben. Wir
werden uns nicht mehr mit Tastatur und Maus abquälen, sondern wir werden einfach
durch unsere Wahlwelt gehen und uns dort von hilfsbereiten Kunstfiguren mit
Traumfigur und immer guter Laune die
Informationen holen, die wir haben wollen: Beim Zeitungskiosk die Medien, in der
Bar den Tratsch, auf der Uni und in den Bibliotheken das Wissen. Sicherlich wird
auch die Rechtsberatung in virtuellen Anwaltsbüros möglich sein. Die Frage ist
eigentlich weniger, wann das kommt, sondern wie der Mensch damit umgehen lernt.
Werden wir dann alle schizophren? Wird diese Entwicklung zur Gefahr für die
Menschheit oder birgt sie das Potential, die Fähigkeiten des Menschen
auszuschöpfen? Es bleibt spannend.
2007-02-28 Die unwissende Tauschbörsennutzerin
Vor kurzen erhielt Frau A einen Anwaltsbrief. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe
im Dezember 2006 mehr als 2000 Musikstücke im Rahmen einer Tauschbörse im
Internet zur Verfügung gestellt. Die Konsequenz: Unterfertigung einer
Unterlassungserklärung und Zahlung von EUR 6.000,--, dann wolle man das gegen
sie eingeleitete Strafverfahren einstellen. Nur: Frau A wusste nichts von einer
Tauschbörse. Bis sie ihre Tochter fragte, die vor einigen Jahren ausgezogen war
und ihr ihren Computer überlassen hatte, mit dem Frau A gelegentlich im Internet
surfte. Tatsächlich hatte die Tochter Kazaa installiert und dieses
Tauschbörsenprogramm lief immer im Hintergrund, wenn Frau A den Computer
einschaltete und ins Internet ging. Auch wenn Frau A, die keine Ahnung davon
hatte, selbst keine Songs aus dem Internet bezog, wurden jedenfalls die bereits
auf dem Computer befindlichen Musikstücke im Rahmen der Tauschbörse anderen
Tauschbörsennutzern angeboten. Und im Dezember stieß das Unternehmen auf diese
Stücke, das die Verwertungsgesellschaft mit der Recherche beauftragt hatte. Über
eine Strafanzeige gegen Unbekannt wurde Frau A als Inhaberin der IP-Adresse
ausgeforscht und dem Anwalt gemeldet.
Frau A hat sofort reagiert, die Tauschbörse und alle Musikstücke löschen
lassen und dem Anwalt eine Bestätigung darüber geschickt. Um eine Zahlung wird
sie trotzdem nicht herumkommen, wobei ihr der Anwalt bei der Höhe entgegenkommen
will. Frau A hätte zwar in einem Gerichtsverfahren (wegen zivilrechtlicher
Unterlassung) Chancen ungeschoren davonzukommen, weil das Gericht in einem
solchen Fall allenfalls die Wiederholungsgefahr verneinen würde, allerdings
würde dies nur bedeuten, dass sich das Problem auf ihre Tochter verlagert und
das wollte Frau A nicht. Ein teueres Lehrgeld ist es allemal. Darum traue keinem
fremden Computer, wer weiß, was er so treibt!
2007-02-18 DRM ist Verleitung zur Urheberrechtsverletzung
Wenn man als Konsument heute eine CD oder DVD kauft und man will sie auf dem
PC abspielen - etwa, weil man die alten Abspielgeräte bereits durch einen
zeitgemäßen Multimedia-Server ersetzt hat, stehen die Chancen, das sich das Ding
ohne Probleme wiedergeben lässt, 50 zu 50 oder eher noch schlechter. Neuerdings
werden auch klassische Werke von dieser Seuche erfasst. Nimmt man sich die Zeit
und bringt die Scheibe in das Geschäft zurück, bekommt man einen Ersatz, der
dann wieder nicht funktioniert. Wendet man sich an den Hersteller, etwa die
Deutsche Grammophon, bekommt man nicht einmal eine Antwort. Lässt man nun die
Möglichkeit außer Acht, sich das Stück aus dem Internet herunterzuladen, etwa
weil die Qualität zu schlecht ist, bleibt nur mehr der Einsatz eines
Crackprogrammes. Einmal installiert, ist man alle Sorgen mit Abspielproblemen
lost. Außerdem lässt sich das Stück dann auch gleich problemlos auf die
Serverfestplatte übertragen, was ja der Sinn eines Multimediaservers ist (nie
wieder Hantieren mit empfindlichen Disks. Was lernt der mündige Konsument
daraus? Ich überlasse die Antwort Ihnen selbst, sie könnte mir sonst als
Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung ausgelegt werden, etwas wofür in
Wirklichkeit die Musik- und Filmindustrie selbst verantwortlich ist. Und ich
will das auch gar nicht. Gesetze sollen eingehalten werden. Ich will nur, dass
endlich Schluss ist mit diesem Schwachsinn. Und unser Gesetzgeber unterstützt
ihn auch noch (§ 90c UrhG), statt seine Bürger vor dieser Pflanzerei zu
schützen. Gott sei Dank setzt bereits ein Umdenken ein.
2007-02-15 Die Metamorphose des Datenschutzes
Der Datenschutz führte jahrzehntelang ein Stiefmütterchendasein. Auch unter
Juristen nur vom Titel her bekannt, hatte er meist einen negativen Beigeschmack,
diente er doch vorwiegend dazu, Transparenz in Ämtern zu verhindern, indem sich
deren Träger mit dem Argument "wir würden ja gerne, aber leider ..." hinter dem
kryptischen Begriff des Datenschutzes verschanzten. Daneben wird er als
Verhinderer einer ordentlichen Sicherheitspolitik und der Wirtschaft
wahrgenommen.
Es war absehbar, dass der Datenschutz mit den Möglichkeiten des Internets
eine neue Bedeutung bekommen würde. Was wir aber jetzt beinahe täglich von den
immer zahlreicher werdenden Datenschützern zu hören bekommen, geht weit über das
eigentliche Datenschutzrecht hinaus. Der Datenschutz wandelt sich immer mehr zum
allgemeinen Grundrechtsschutz. Das ist bis zu einem gewissen Grad erstaunlich.
Datenschutz ist zwar auch ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Grundrecht,
aber eben nur eines von vielen. Tatsächlich geht es aber bei den Themen, für die
sich nunmehr die Datenschützer engagieren, um den Schutz der Privatsphäre, des
Kommunikationsgeheimnisses oder gar des Persönlichkeitsrechtes (z.B.
Bildnisschutz). Der Grund dafür liegt ganz offensichtlich darin, dass es
ansonsten keine Privatsphärenschützer, keine Kommunikationsgeheimnisschützer und
keine Persönlichkeitsrechtsschützer gibt. Die Datenschützer füllen somit ein
Vakuum aus. Das ist zunächst nicht unbedingt ein Vorteil für die anderen
Grundrechte, wird doch damit der schlechte Ruf des Datenschutzes auf die anderen
Grundrechte übertragen. Allerdings gibt es auch hier keinen besonders positiven
Ruf zu verteidigen. Auch die Menschen, die offen für mehr Grundrechtsschutz
eintreten, haben häufig einen Touch, der sie auf die Listen des
Verfassungsschutzes bringt. Wenn schon nicht selbst kriminell, so doch
Beschützer der Kriminellen, zumindest aber Querulanten, die die Behörden von
wichtigerem abhalten. Das ist ein sehr bedauerliches Bild der Grundrechte, dass
dringend einer Zurechtrückung bedarf. Der Grundrechtsschutz war noch nie so
gefährdet wie heute. Das Problem ist: Bis das in das Bewusstsein der Mehrheit
dringt, leben wir längst in einem Polizeistaat. Aber möglicherweise ist es so,
dass Rechte gelegentlich entzogen werden müssen, damit ihr Wert wieder geschätzt
wird. Die Selbstverständlichkeit, mit der wir bestimmte Dinge als gegeben
voraussetzen,
verhindert, dass wir ihre Bedeutung wahrnehmen.
2007-01-29 Aufgebrachter Konsument knackt HD-Kopierschutz
Um die Jahreswende hat ein nur unter seinem Pseudonym muslix64 bekanntes
Mitglied eines Diskussionsforums den HD-Kopierschutz AACS geknackt. Somit wird
es in Kürze ein Programm geben, mit dem man, so wie dies bei CDs und DVDs schon
lange der Fall ist, auch HD-Filme kopieren kann. Damit
hat sich wieder einmal bewahrheitet, dass es letztlich keinen Kopierschutz gibt,
der nicht innerhalb kürzester Zeit mit dem Computer geknackt werden könnte.
Ich bin wahrlich kein Freund von Raubkopien, ich halte aber den Einsatz
derartiger Mittel aus Konsumentenschutzgründen für gerechtfertigt. Eigentlich
bin ich der Meinung, dass alle Hersteller und Vertreiber derartiger
kopiergeschützter Medien geklagt werden sollten, so wie das in anderen Ländern
schön langsam auch geschieht. Die Klage gegen den iTunes-Kopierschutz von Apple
kann aber nur ein Anfang sein. Es ist eine bodenlose Gemeinheit, wenn
Quasi-Monopolisten Medien verkaufen, die nur auf ganz bestimmte Weise und mit
ganz bestimmten Geräten abspielbar sind und von denen man nicht einmal eine
Sicherungskopie anfertigen kann, geschweige denn, dass man sie auf dem
Medienserver speichern kann, der über kurz oder lang alle Einzelabspielgeräte
ablösen und das aufwändige Hantieren mit den empfindlichen Scheiben hinfällig
werden lassen wird.
Die Musikindustrie dürfte mittlerweile eingesehen haben, dass der
Kopierschutz eine Sackgasse war. Warum aber die Filmindustrie gerade bei
HD-Filmen so eine Angst vor dem Kopieren hat, wo doch der gefürchtete Tausch
über das Internet schon an der schieren Datenmenge scheitert, ist nur mit
unersättlicher Geldgier erklärlich. Unverständlich ist auch, warum sich die
Herstellerfirmen der Abspielgeräte das gefallen lassen. Aber offenbar wittern
die auch noch das große Geschäft, weil man zum Abspielen der neuen Medien gleich
die ganze Anlage auswechseln muss. Dass sich das die wenigsten Leute leisten
können, diese aber sehr wohl einen Player und die neuen Medien kaufen würden,
wenn sie einmal gesehen haben, wie ein HD-Film ausschaut, kann man sich offenbar
nicht vorstellen. Oder könnte es vielleicht sein, dass man gar nicht will, dass
die Leute HD-Filme kaufen, weil man mit den DVD-Filmen noch so gut verdient?
2007-01-27 Ungemach für die Forenbetreiber
Vor kurzem hat der OGH den Betreiber eines Online-Gästebuches eines
Tourismusverbandes verurteilt (6 Ob
178/04a), weil dort ein Gast einen Gastwirt kritisiert
hatte. Kritisieren kann in Österreich gefährlich sein, wenn man nicht Jurist ist
und die Rechtsprechung zum § 1330 ABGB genauestens kennt (in Wahrheit nutzt
nicht einmal das, weil die Entscheidungen so einzelfallbezogen sind, dass man
kaum vorhersagen kann, wie ein Verfahren ausgeht). Bisher betrafen solche
Verfahren meist Politiker und Journalisten. Durch die Möglichkeiten des
Internets weitet sich aber der Kreis potentieller Unterlassens-Beklagter auf
jedermann aus, der sich im Internet äußert.
Dass die Täter verfolgt werden, liegt in der Natur der Sache, wenn auch in
vielen Fällen durch die rigide Auslegung das Grundrecht auf
freie Meinungsäußerung ad absurdum geführt wird. Was die Sache aber für die Diensteanbieter im Internet so gefährlich macht, ist die Gehilfenhaftung. Und
hier scheinen sich zwei Lager gegenüberzustehen, die sich auch in der
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes finden. Der für Wettbewerbs- und
Immaterialgüterrechtssachen zuständige Senat 4 judiziert dort in ständiger
Rechtsprechung, dass Gehilfen nur haften, wenn sie die Handlung des Täters
bewusst fördern und nur zur Handlung verpflichtet sind, wenn die
Rechtsverletzung für einen juristischen Laien offenkundig ist. Hingegen liegt
der für Mediensachen zuständige Senat 6 eher auf der strengen deutschen Linie,
nach der jede Mitverursachung genügt und nur in ganz bestimmten Fällen
Einschränkungen der Haftung bestehen. Das geht so weit, dass in bestimmten
Fällen nicht einmal wahre Tatsachen verbreitet werden dürfen. Und so hat sich
der Senat auch im Anlassfall über die Haftungsbeschränkungen des
E-Commerce-Gesetzes hinweggesetzt und hat den Forenbetreiber verurteilt, weil er
den bloßen Thread "Warnung vor dem Haus M***" (Name eines Gasthauses) nicht
gleich gelöscht hat. Es geht aus dem Urteil nicht klar hervor, ob er verurteilt
wurde, weil er sich mit der Löschung eine Woche Zeit gelassen hat (was auch
ECG-kompatibel wäre) oder ob das
Gericht wirklich von einer aktiven Kontrollpflicht nach einem ersten Anlass
ausgeht, wie etwa das
LG Hamburg.
In seiner Konsequenz bedeutet das Urteil im schlimmsten Fall, dass man ein Forum
nach dem ersten Auftreten von Problemen ständig überwachen (im vorhinein?) oder zusperren muss,
im besten Fall aber, dass man inkriminierte Textstellen sofort entfernen muss,
sobald man von irgendjemandem aufgefordert wird. Auf eine Diskussion, ob
Rechtswidrigkeit vorliegt, sollte man sich besser nicht einlassen, auch wenn man
sich damit als Forenbetreiber den Vorwurf der Zensur einhandelt. Eine urlaubsbedingte
Abwesenheit darf es für den Forumverantwortlichen auf jeden Fall nicht mehr
geben.
2007-01-25 Gesetz wider die Grundrechtsverbrecher
Die Kampagne der Musikindustrie gegen die Tauschbörsennutzer ist uns noch in
guter Erinnerung, hat sie doch nicht nur jede rechtliche Relation, sondern auch
den guten Geschmack weit hinter sich gelassen. Nun wurde in Deutschland über
Betreiben eben dieser Lobby wieder einmal das Urheberrechtsgesetz verschärft.
Aber kaum ist der Regierungsentwurf bekannt geworden, beklagt man, dass er nicht
weit genug gehe. Von einem zahnlosen Tiger ist die Rede. Beanstandet wird vor
allem, dass der Auskunftsanspruch gegenüber den Accessprovidern weiterhin nur
über den Strafrichter möglich sei (gefordert wurde quasi eine Auskunft auf
Zuruf; dass das aus Sicht der Grundrechte problematisch sein könnte, ist wohl
noch keinem in den Sinn gekommen). Daneben soll nach dem Entwurf die
Abmahngebühr bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen auf 50 Euro begrenzt
werden, eine sehr sinnvolle Idee zur Bekämpfung des Abmahnwahnsinns.
Die Vertreter der Musikindustrie tut so, als hätte jeder einzelne Schüler,
der sich ein paar Songs aus Tauschbörsen besorgt, für den angeblich
dreistelligen Millionenbetrag an Einnahmenausfällen einzustehen, wobei die
Milchmädchenrechnung "Download = entgangener CD-Verkauf" an sich schon völlig
absurd ist, weil die Hauptkonsumenten sowieso nicht das Geld hätten, das alles
zu kaufen. Früher mussten die Jugendlichen halt die gewünschte Musik (völlig
legal) mühsam aus dem Radio oder von geborgten Platten aufnehmen. Hatten sie
damals ein paar Hundert Aufnahmen und eine Handvoll Platten, so sind es zwar
heute vielleicht 3000 MP3. Die hört zwar kein Mensch, aber sie sind halt auf dem
Player gespeichert, weil sich niemand die Zeit nimmt, die paar tatsächlich
gewünschten Stücke auszusondern. Mag sein, dass da 10 CDs dabei sind, die zu
kaufen man sich gespart hat, andererseits wurden aber auch CD's gekauft, die man
über Tauschstücke erst kennengelernt hat. Tauschbörsen haben schließlich auch
einen nicht zu unterschätzenden Werbewert. Die Musikindustrie, oder zumindest
ihre Kampftruppe, vergisst immer wieder, dass sie gegen Musikkonsumenten
vorgeht, also letztlich ihre eigenen Kunden. Übrigens genau jene Kunden, die sie
auch noch mit diversen Abspielhindernissen, genannt Kopierschutz, verärgert. Was
ist das nur für eine verrückte Welt!
2007-01-22 Frust in High Definition
High Definition Filme sind eine tolle Sache: Scharfes Bild bis in die Details
und eine sehr plastische Darstellung. Leider benötigt man dafür einen
Bildschirm, der diese hohe Auflösung auch darstellen kann. Das bedeutet für die
beste Qualität 1920x1080 Pixel (das Fünffache an Bildinformation eines
PAL-Fernsehbildes). Wenn man das Glück hat einen großen
Computermonitor zu besitzen, kann man die neue Technik zumindest einmal
ausprobieren. Kostenloses Probematerial gibt es etwa auf Microsofts Windows
Media High Definition Seite
WMHD.
Wenn man mehr will als ausprobieren, wird es schwierig. Denn obwohl High
Definiton schon seit Jahren beworben wird (zunächst allerdings mit dem Schmäh
HD-Ready), bekommt man es schwer auf den Schirm. Nach wie vor gibt es zwei
konkurrierende Standards für die Medienträger, nämlich HD-DVD und Blue-Ray. Nach
wie vor sind die Abspielgeräte unverschämt teuer und eigentlich bräuchte man
zwei Player, was neben dem Finanzproblem für viele Haushalte auch ein
Platzproblem darstellen dürfte.
Während sich aber bei den Abspielgeräten eine Lösung abzeichnet (LG bringt
einen Kombi-Player heraus, Warner hat eine
Disc vorgestellt, die mit beiden Standards abgespielt werden kann), gibt es eine
Reihe weiterer Hindernisse, die einem die Lust an der neuen Technik gründlich
verderben. Und hier kommt wieder einmal der Urheberrechtsschutz ins Bild. Besser gesagt die
technischen Schutzmaßnahmen. Sie verhindern, dass überhaupt ein Bild auf den
Monitor kommt. HD- und Blue-Ray-Filme und Abspielgeräte sind nämlich mit einem
Kopierschutz ausgestattet, der das Abspielen nur über Bildschirme ermöglicht,
die diesen Kopierschutz unterstützen. Da kann der vor zwei Monaten gekaufte,
supertolle TFT-Monitor hundertmal die True HD-Auflösung unterstützen, ohne
kopiergeschützten HDMI-Eingang oder zumindest HDCP-fähigen Digitaleingang
funktioniert keine Wiedergabe von HD-DVD oder Blue-Ray-Disk; der Schirm bleibt einfach schwarz (nur die
Schnupper-Filme auf WMHD lassen sich wiedergeben).
Ein ähnliches Problem habe ich schon einmal bei den SACD und
DVD-Audio-Playern dargestellt, die keine digitale Tonausgabe unterstützen, ein
Problem, das sich übrigens bei den High Definition Filmen wieder findet. Für den
Konsumenten, der begierig auf neue Technik ist, ist das alles ein Ärgernis ohne
Ende. Wer High Definition genießen möchte, muss praktisch die ganze
Multimedia-Anlage auswechseln: Fernseher, AVR-Receiver, Abspielgerät. Die
wenigen Leute, die sich das leisten können und wollen, werden der
Geräteindustrie keine großen Umsätze bringen. Und wer HD auch über das Fernsehen
genießen möchte, kann zwar Bezahlfernsehen anschauen, aber nicht aufnehmen. High
Definition Filme sind so wertvoll, dass man sie kaum anschauen darf, auf keinen
Fall darf man sie speichern. Wer Filme vor allem sammeln will (und ich glaube
die Musik- und Filmindustrie unterschätzt den Anteil der Sammler), hat Pech
gehabt. High Definition Filme sind einfach zu gut, als dass man sie dem
Konsumenten einfach überlassen könnte.
2007-01-09 Aus dem Regierungsprogramm der Koalition - Kapitel
Justiz - Bereich Internet
Ich halte das nur fest, damit es nicht "verloren" geht:
Grundsätzliches: Die Regierungsparteien werden alles unternehmen, um das
Funktionieren der Justiz sicherzustellen, die Grund- und Freiheitsrechte zu
garantieren und auszubauen sowie um den Wirtschaftsstandort Österreich zu
fördern.
Das Konsumentenschutzrecht soll unter Berücksichtigung der europarechtlichen
Vorgaben in Richtung eines vertretbaren Ausgleichs der unterschiedlichen
Interessenslagen weiter entwickelt werden. Im Bereich der Internetkriminalität
müssen die Möglichkeiten zum Schutz von Konsumenten und Wirtschaft gegen neue
Kriminalitätsformen unredlicher Anbieter (u.a. Angriffe auf Informations- und
Kommunikationssysteme) verstärkt werden. Dringend notwendig sind ferner
gesetzliche Maßnahmen gegen unseriöse Gewinnspiele. Die digitalen Rechte der
Konsumenten sind unbeschadet der weiteren Verantwortlichkeit für
Rechtsverletzungen entsprechend den technologischen Weiterentwicklungen unserer
Zeit umzusetzen und der Datenschutz im gegebenen Zusammenhang zu verbessern.
Im Bereich des Medienrechts soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die
die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung dieses Rechtsbereichs insbesondere zur
Verbesserung der Zielerreichung des Medienrechts prüfen soll.
Im Urheberrecht steht die Klärung des Verhältnisses „freie Werknutzung –
technische Schutzmaßnahmen“ im Bereich der digitalen Rechte im Vordergrund. Das
Recht auf Privatkopie digitaler Datenträger soll durchgesetzt werden. Ferner
soll es zu einem Ausbau der Rechte im nichtgewerblichen Umgang mit digitalen
Inhalten kommen, ohne dadurch das gesetzliche Schutzniveau des Urheberrechts für
die Kunstschaffenden abzubauen. Zum Schutz der Kunstschaffenden gegenüber den
Verwertern soll eine verbesserte Transparenz beitragen. Die Umsetzung des
Verwertungsgesellschaftengesetzes soll
in einer Enquete evaluiert werden.
2007-01-03 Mehr als eine Hausdurchsuchung
In Deutschland soll in einigen Bundesländern der Polizei das geheime
Durchsuchen von privaten Computern mittels Hackermethoden (also nicht mittels
Beschlagnahme, sondern online über das Internet) erlaubt werden. Die Argumente
der Befürworter klingen auf den ersten Blick plausibel: Warum soll im Cyberspace
nicht erlaubt sein, was auch in der realen Welt zulässig ist, noch dazu, wo sich
Terroristen und gewöhnliche Verbrecher immer häufiger des Internets bedienen?
Wie in vielen Bereichen ist aber auch hier die Situation im Internet anders
als außerhalb. Man kann daher - und das kann nicht oft genug gesagt werden -
nicht einfach die Regeln übertragen. Zunächst läuft eine Hausdurchsuchung, wie
schon der deutsche Verfassungsrechtler Fredrik Roggan hinweist, nicht geheim ab,
sondern unterliegt strengen Regeln, die auch die Beiziehung von Zeugen umfasst,
wenn der Bewohner nicht anwesend ist. Darüber hinaus birgt aber ein Computer
viel mehr Geheimnisse als eine Wohnung, liefert er doch nicht nur einen
Ist-Bestand der gespeicherten Inhalte. Vielmehr sind darin in der Regel auch die
virtuellen Kommunikationsvorgänge der letzten Wochen und Monate gespeichert.
Kann man beim E-Mail-Postfach vielleicht noch argumentieren, dass dieses der
realen Postlade gleicht (allerdings sind dort meist nicht die abgesendeten
Poststücke enthalten), so gibt es etwa für das Verzeichnis der temporären
Internet-Dateien (Cache) in der realen Welt kein Pendant. Gerade dieses
Verzeichnis gibt aber sehr viel über den Computerbenutzer preis (jeder, der
einen anderen an seinen Computer lässt, sollte sich dessen bewusst sein!). Es
liefert Informationen darüber, was er in letzter Zeit so alles im Internet getan
hat. Bei einer Hausdurchsuchung wird dieser Bereich der Privatsphäre nicht
angetastet. Wenn man es daher schon als notwendig ansieht, dass die Polizei auch
Zugriff auf private Computer erhält, dann müssen die Voraussetzungen strenger
geregelt werden als bei der Hausdurchsuchung.
2007-01-02 Eintritt in das Internetzeitalter
Eine Computerfirma hat es vorgemacht, mit einiger Verzögerung kommt auch die
Musikindustrie auf den Geschmack: Musik kann man tatsächlich online verkaufen.
Allerdings gibt es online wie offline einige Stolpersteine. Man hat irgendwie
den Eindruck als sei Musik so kostbar, dass man sie dem Konsumenten nicht
einfach überlassen könne. Man versucht ihm vielmehr vorzuschreiben, was er damit
machen darf, wie er sie hören darf, usw. Bei der Kauf-CD geschah und geschieht
dies mittels Kopierschutzmaßnahen, die den Kauf zum Glücksgeschäft
umfunktionieren: Wird die CD auf dem gewünschten Gerät abspielbar sein oder
nicht? Zwar ist es hier noch nicht so weit wie im Online-Bereich gekommen.
Sony-CDs sind auch auf Geräten anderer Hersteller abspielbar, zumindest
teilweise. Allerdings kann die Übertragung der CD auf den MP3-Player oder den
Heimserver einen Rechtsbruch und etwas Geschick erfordern. Dass damit die besten
Kunden der Musikindustrie, nämlich die legalen Käufer der CDs verärgert werden,
kann nicht oft genug gesagt werden. Mindestens dieselbe Gängelung muss sich aber
teilweise der Online-Käufer gefallen lassen. Auch ihm wird genau vorgegeben, was
er mit der Musik machen darf und was nicht. Mag das den iTunes-Kunden egal sein,
für die ohnedies der iPod das Maß aller Dinge ist, außerhalb der Apple-Community
wird das nicht zum Erfolg führen. Man kann daher im Interesse aller Beteiligten
nur hoffen, dass die Ankündigungen für das Jahr 2007 zutreffen werden und die
Musik die Fesseln von Kopierschutz und DRM sprengt.
2007-01-02 Einladung zum Missbrauch
Vor kurzem habe ich in einem Artikel darauf hingewiesen, dass WLAN-Betreiber
gefährlich leben, wenn sie den Zugang nicht sicher gestalten. Jetzt hat es in
Deutschland wieder einen erwischt. Es ist genau das eingetreten, was ich in dem
Artikel als Szenario dargestellt habe: Der unwissende Betreiber hatte die
Polizei am Hals. Unabhängig von der Frage einer tatsächlichen, vor allem
zivilrechtlichen, Haftung des Betreibers, die in Deutschland auch schon von
einem Gericht bejaht wurde, ist daher in jedem Fall Vorsicht geboten.
Die Situation wird immer mehr dadurch verschärft, dass viele Computer und
Peripheriegeräte (vor allem Router) WLAN integriert haben, das von den Benutzern
gar nicht genutzt wird. Wird dieses zufällig aktiviert oder ist es dies sogar
standardmäßig bei der Auslieferung, entsteht dadurch eine Gefahrensituation, die
den Benutzern gar nicht bewusst ist. Ein Blick in die Bedienungsanleitung und in
die Systemsteuerung kann daher lohnen. Auch wenn man unschuldig zum Handkuss
kommt, Scherereien sind das Mindeste, was man sich aufhalst.
2007-01-01 Der Trick mit dem Lagerbestand
Wer vor Weihnachten noch schnell über das Internet Geschenke besorgen wollte,
stand wohl beim Fest in vielen Fällen mit leeren Händen. Nicht nur dass viele
EDV-Artikel nicht lieferbar waren, stellten sich auch die Ankündigungen
"lagernd" oder "bestellt" oft als unrichtig oder irreführend heraus.
Gelegentlich wurde man von einem Tag auf den anderen vertröstet, nur um nach
einer Woche zu erfahren, dass die Ware nicht nur nicht lagernd, sondern auch
nicht kurzfristig beschaffbar ist. Streng genommen muss dieses Verhalten als
wettbewerbswidrig eingestuft werden. Diese Firmen rechnen zu Recht damit, dass
viele Konsumenten die Ware anhand der Auflistung bei Geizhals & Co dort
bestellen, wo sofortige Lieferbarkeit versprochen wird und nicht gleich
stornieren, wenn nicht gleich innerhalb der versprochenen 48 Stunden geliefert
wird. Leider wird dieses Verhalten in den seltensten Fällen
verfolgt (für den Einzelnen ist eine Klage unwirtschaftlich und die zu
Wettbewerbsklagen legitimierten Vereine und Verbände erfahren nicht davon.
Vielleicht sollte man zu diesem Zweck eine Beschwerdebörse einrichten - nicht
nur zum Schutz der Konsumenten sondern auch zum Schutz der Unternehmen, die ohne
solche Tricks auskommen?
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