Das Internet4jurists Weblog 2006
Gedanken zum Themenkreis Internet und Recht
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Weblog 2007
2006-12-30 Der Trick mit der Verfügbarkeit
Wer vor Weihnachten noch dringend Geschenke brauchte und diese über Internet
bestellte, wurde vielfach enttäuscht. Verschiedene EDV-Produkte (etwa die
Creative Sound Blaster X-Fi Elite Pro, aber auch hochwertige PC-Lautsprecher
oder Monitore) waren von vorneherein kaum zu bekommen. Bei der Recherche auf
Amazon oder Geizhals fiel aber immer wieder auf, dass Ware als lagernd
angepriesen wurde, die dann auf Nachfrage tatsächlich nicht vorhanden war. Im
schlimmsten Fall wurde man von Tag zu Tag vertröstet, dass sie bereits bestellt
und unterwegs sei und nach einer Woche wurde dann eingestanden, dass man sie
nicht liefern könne. Streng genommen ist das ein Vorgehen, das nach § 1 UWG als
sittenwidrig beurteilt werden muss. In der Praxis schluckt der Konsument
allerdings seinen Ärger hinunter und die Konsumentenschutzverbände, für die sich
allenfalls eine Klage auszahlen würde, erfahren gar nichts davon. Vielleicht
sollte man eine "Beschwerdebörse" für solche Fälle einrichten. Wie kommen
schließlich die Firmen dazu, die wahrheitsgemäße Angaben machen?
2006-11-27 Mit ÖBB und A1 in die Internetsteinzeit
Vor ein paar Tagen bin ich wieder einmal mit den ÖBB von Salzburg nach Wien
gefahren. Unterwegs wollte ich einen Vortrag vorbereiten. Dazu benötigte ich
eine Internetverbindung. Nachdem vor nicht allzu langer Zeit berichtet worden
war, dass A1 zum Missfallen der anderen Mobilfunkanbieter mit den ÖBB ein
Abkommen getroffen hatte und die Bahnstrecke funktechnisch für ihr Netz
ausgebaut worden war, dachte ich mir, dass man jetzt endlich mit einer HSDPA/UMTS
Datenkarte (von A1), also mit dem derzeit schnellsten verfügbaren
Übertragungsstandard mit angeblich 1,8 MBit (von dem ich allerdings in der
Praxis noch nie etwas bemerkt habe), endlich vernünftig arbeiten könnte.
Schließlich verlangt A1 für diesen Dienst auch einiges. Das Ergebnis war
erschütternd. Halbwegs funktionieren tut das Ganze unterwegs in den Bahnhöfen
von Wels, Linz und St. Pölten, der Rest ist nur zum Ärgern. Am besten nicht
einmal versuchen. Das hat mich frappant an die Anfänge des Internet erinnert.
Vor 10 Jahren, als der Standard ein 14,4 KBit Modem war und es überhaupt ein
Glück war, wenn man auf Anhieb eine Verbindung bekam (die Chancen standen in der
Regel 3:1) war das Internet noch aufregend im wahrsten Sinne des Wortes. Wenn
man versucht im Zug Internet zu surfen, wird man in diese Zeit zurückversetzt.
So weit zum "mobilen" Internet.
2006-11-24 Senkung der Abmahngebühren
Die deutsche Justizministerin ist mit einem interessanten Vorschlag an die
Öffentlichkeit getreten. Sie will dem Abmahnunwesen in Deutschland damit zu
Leibe rücken, dass die Rechtsanwaltsgebühren im Bagatellbereich mit 50 Euro
begrenzt werden. Wahrscheinlich geht sie davon aus, dass sich das für die
Anwälte dann nicht mehr auszahlt. Wenn man das Internet fördern will, ist es
tatsächlich überlegenswert dort anzusetzen, wo für den Diensteanbieter das
größte Risiko besteht. Und das ist nun einmal aufgrund der vielfach unklaren
Rechtslage das rechtliche Risiko. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt,
dass gerade in Deutschland die Gefahr wegen einer Bagatelle kostenpflichtig
abgemahnt zu werden enorm hoch ist. Man muss sich nur in den einschlägigen
Internetforen etwas umsehen. Es stellt sich die Frage, ob es im Internet
wirklich notwendig ist, bei Auftreten einer vermeintlichen Rechtsverletzung
sofort mit der Anwaltskeule loszuschlagen. Man hat den Eindruck, dass die Leute
gerade in diesem Medium, das hauptsächlich aus Kommunikation besteht, verlernt
haben miteinander zu reden. Böse Zungen behaupten, dass das erst so ist, seit
die Juristen das Internet entdeckt haben. Dies hätten keine Ahnung von den dort
entwickelten Sitten und legten einfach ihre trockene Paragraphenwelt auf das
Internet um in der Erwartung dort neue Einkommensquellen erschließen zu können.
Ich meine, es liegt daran, dass man vorsichtiger agiert, wenn man jemandem etwas
ins Gesicht sagt und auch dann, wenn man es auf Papier verewigt. Das Klopfen in
die Tastatur erfolgt dagegen viel spontaner und emotionaler. Die Gegenaggression
ist damit vorprogrammiert. Ich werde selbst immer wieder von Leuten um Rat
ersucht, wie sie gegen jemanden vorgehen könnten, der ihnen ein Bild o.ä.
geklaut hat. Schreiben Sie ihm zunächst eine höfliche Mail, sage ich, und damit
ist die Sache meist auch erledigt. Wüste Drohungen kommen nicht nur im Internet
weniger an und führen oft erst zu den Streitigkeiten, die man vermeiden wollte.
Drohungen von Rechtsanwälten als erster Akt der Kontaktaufnahme sind in der
Regel totaler Overkill. Als ich übrigens die Idee der Reduzierung der
Abmahngebühren bei einem Vortrag, bei dem auch Rechtsanwälte anwesend waren,
weiter gesponnen habe, etwa in der Richtung, dass man die Judikatur überdenken
sollte, ob wirklich in jedem Bagatellfall die Anwaltskosten für den ersten
Kontakt mit dem Gegner zu ersetzen sind oder ob man nicht verlangen sollte, dass
der vermeintliche Geschädigte zunächst selbst um Abstellung des Zustandes
ersucht (eine E-Mail ist heute wohl jedem zumutbar, der sich im Internet
bewegt), sind die Anwälte über mich hergefallen als wenn ich den Rechtsstaat
demontieren wollte....
Nachtrag vom 18.2.2007: Dazu hat der BGH nun eine eindeutige Entscheidung
getroffen: Bei einfachen Rechtsverletzungen gibt es keinen Kostenersatz für die
Beiziehung eines Anwalts.
2006-11-15 Verbot von Adword-Werbung für Anwälte
Die Heise-Nachricht hat mich zunächst erschrocken, würde dies doch auch meine
Website betreffen. Tatsächlich war aber die Überschrift irreführend oder
jedenfalls die Entscheidung nicht verallgemeinerbar. Die konkrete Werbung betraf
nämlich eine Werbung für die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche
gegen einen Fonds. Was das Gericht kritisierte war das Fischen nach Mandanten
und nicht die Werbung über Google.
2006-11-07 Reputation Defender
Eine amerikanische Startup Firma bietet die Beseitigung von negativen
Interneteinträgen an. Tatsächlich wird das in Zukunft ein enormes Problem
werden. In Deutschland gab es etwa schon einen Fall, wo ein inzwischen
konservativ gewordener Rechtsanwalt seine extremistischen Jugendsünden aus dem
Netz tilgen wollte. Aber auch wenn das Vorleben unauffällig war, es ist enorm,
was im Internet so alles über einen gespeichert wird, wenn man dort einige Zeit
aktiv unterwegs ist. Man muss nur gelegentlich seinen Namen in eine Suchmaschine
eingeben. Ich bezweifle allerdings, dass diese Einträge so ohne weiteres
beseitigt werden können, wenn sie nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. Und
selbst wenn sie das tun, stelle ich es mir nicht gerade leicht vor, quer durch
die ganze Welt Rechtsverstöße abzustellen. Aber Amerika hat ja Erfahrungen als
Weltpolizist!
Ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis man noch einen Schritt weiter
geht. Warum sollte man Imagebildung nicht auch aktiv betreiben. Nicht negative
Einträge entfernen, sondern positive schaffen, sozusagen ein Cyberimage. Bisher
macht das nur die Produktwerbung.
2006-11-04 Der Traum von der Internetverfassung
Das Internet Governance Forum in Athen hatte sehr idealistische Ziele. Die
konkreten Ergebnisse sind dagegen mehr als dürftig. Allerdings kann man sich das
bei einer internationalen Einrichtung nicht erwarten. Auf internationaler Ebene
bedeutet Bewusstseinsbildung schon sehr viel. Vielleicht muss man dabei an die
Chaostheorie denken, die Geschichte mit dem Schmetterlingsflügelschlag in China.
Die Weltgeschichte zeigt uns, dass sogar einzelne Menschen es immer wieder
geschafft haben, weltweit Aufmerksamkeit zu erlangen und große Bewegungen in
Gang zu setzen. Warum soll das also nicht einem so gewaltigen Forum möglich
sein. Das Internet schafft tatsächlich weltweit völlig neue Wege der
Kommunikation und der Kooperation. Voraussetzung ist allerdings, dass alle
Menschen Zugang dazu haben. Der Zugang ist aber nur eines. Man darf dabei nicht
übersehen, dass unerfahrene Menschen im Internet auch neuen Gefahren ausgesetzt
werden, auf die sie nicht vorbereitet sind. Nepp und Bauernfängerei sind da noch
die harmloseren.
2006-09-19 Dienstleistungsfreiheit für Online-Glücksspiel
Dem Online Glücksspiel-Anbieter BWin bläst derzeit der Wind ziemlich heftig
ins Gesicht. Kann er sich tatsächlich zumindest in der EU auf seine Lizenz in
Gibraltar berufen oder fällt das Glücksspiel nicht unter die
Dienstleistungsfreiheit? Oder anders gesagt, warum dürfen die staatlichen
Monopol-Glücksspielanbieter, was BWin nun nicht mehr dürfen soll? Überall geht
der Zug in Richtung Entstaatlichung und gerade bei den Glücksspielen soll das
nicht gelten. Der Verdacht liegt natürlich nahe, dass es hier primär um
finanzielle Interessen geht. Dazu hat der EuGH schon einmal ausgesprochen, dass
finanzielle Interessen das staatliche Monopol nicht rechtfertigen. Darum wird
von den Gegnern immer wieder mit den Gefahren der Spielsucht argumentiert. Die
Gefahr ist wohl vorhanden. Allerdings: Worin unterscheidet sich ein staatlicher
Glücksspielanbieter von einem privaten? Meiner Meinung hat der Staat die
gesetzlichen Regeln vorzugeben - beim Glücksspiel vor allem Mechanismen zum
Schutz vor Ausbeutung der Spielsucht und zur Gewährleistung eines fairen Spiels
- und die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen. Alles andere soll er der
Wirtschaft überlassen. Ich fürchte allerdings, dass uns dann die nächste
Steuererhöhung zwecks Ausfall der "Deppensteuer" ins Haus steht, obwohl die
Privatisierung ja nicht bedeuten muss, dass der Staat auf Steuern verzichtet
(siehe Alkohol).
2006-09-11 Wer ist hier Pirat?
Nach Schweden hat nun auch Österreich eine Piratenpartei. Ich frage mich nur,
wer auf die Schnapsidee gekommen ist, diese an sich sinnvolle Bewegung "Piraten"-Partei
zu nennen. Damit blasen die Initiatoren in dasselbe Horn wie ihre Gegner, die
Musikindustrie. Auch die verteufelt und kriminalisiert alle, die auf der
Privatkopie beharren, mit "Raub"-Kopierer und versuchen damit den Anschein der
Illegalität, ja eines Verbrechens zu erwecken. Und nun steht eine Gruppe auf,
die sich dagegen wehrt, und ihr fällt nichts Besseres ein als sich "Piraten" zu
nennen? Wer soll solch eine Partei wählen außer ein paar Freaks? Dabei wäre es
auch in Österreich so notwendig, dass sich die Konsumenten gegen die Gängelungen
der Multimediaindustrie zur Wehr setzen. Aber bitte nicht unter dem Banner einer
scheinbaren Illegalität!
2006-05-03 Spitzelrichtlinie in Kraft
Heute ist die Richtlinie 2006/24/EG
über die Vorratsspeicherung von Daten in Kraft getreten - kein Ruhmesblatt der
europäischen Rechtsgeschichte.
2006-04-27 Werbung, Werbung, Werbung
Werbung ist der Motor der Wirtschaft und leider auch im Internet oft die
einzige Möglichkeit Einnahmen zu erzielen. Nachdem mein Konzept mit den
freiwilligen Benutzungsgebühren gescheitert ist, habe ich vorsichtig
begonnen Werbung einzufügen. Die gewählte Google-Adwords-Werbung hat den
großen Vorteil, dass sie kontextbezogen ist und auf diese Weise auch wertvolle
zusätzliche Informationen für den Leser bringt.
Man kann auch Werbung optimieren. Das wird uns immer wieder schmerzhaft
bewusst, wenn wir manche Medienseiten öffnen und dann ständig durch irgendwelche
Animationen am Lesen gehindert werden. Das lästige "Hier bin ich" - Gehabe hat
einen ganz einfachen Grund. Der Website-Betreiber hat nur etwas von Werbung, die
auch angeklickt wird. Also muss man den Besucher dazu bringen die Werbung
anzuklicken. Es gibt dazu eine penetrante Möglichkeit und eine raffinierte. Die
penetrante ist, den Button zum Schließen so zu verstecken, dass man irrtümlich
auf die Werbung klickt. Die raffinierte ist, Inhalt und Werbung möglichst zu
vermischen (für das werberechtliche Trennungsgebot genügt ein kleiner Hinweis)
und insgesamt so wenig Inhalt zu bieten, dass der Besucher nicht von der Werbung
abgelenkt wird. Beide Varianten werden Sie auf Internet4jurists auch in Zukunft
nicht finden.
2006-04-25 Google oder Leser?
Jahrelang habe ich mich nicht darum gekümmert, ob die Website
"suchmaschinengerecht" ist. Am Anfang war ich überhaupt der naiven Meinung, dass
viel Information auch für die Suchmaschinen gut ist. Bis zu einem gewissen Grad
hat das auch gestimmt und Internet4jurists war von Anfang an gut gelistet. Dann
habe ich festgestellt, dass Websites, die nur einen Bruchteil an Informationen
liefern, mit viel höheren Besucherzahlen glänzen. Dabei bin ich auf das
Stichwort "Suchmaschinenoptimierung" gestoßen. In der maximalen Ausformung
bedeutet dies, dass die angebotenen Informationen für Suchmaschinen äußerst
interessant sind, weil alles aufscheint, wonach primär im Internet gesucht wird,
für den Menschen können diese Suchergebnisse aber völlig wertlos sein, weil nur
Stichworte geliefert werden, aber keine Erklärungen. Der Suchende stolpert damit
von einer Frage zur nächsten, aber der Website beschert dies Millionen Zugriffe.
Dem Visit sieht man es nicht an, ob er frustriert ist oder erfolgreich. Visit
bleibt Visit und Visits sind wichtig für den Werbewert.
Daneben gibt es aber doch viele Grundregeln, die man als Webmaster beherzigen
sollte, damit die Website bei den Suchmaschinen optimal ankommt. Der
Informationsgehalt muss darunter nicht leiden und schließlich soll die
Information an möglichst viele Suchende gelangen. Dies ist umso wichtiger, wenn
eine Website ausschließlich über Werbung finanziert wird. Diese Umstellungen
sind jetzt in Arbeit. Für den Besucher ist nicht sichtbar, ob eine Überschrift
H1- oder H2-wertig ist, für die Suchmaschinen ist da aber ein wesentlicher
Unterschied in der Wichtigkeit der Information. Nicht bereit bin ich, am
Informationsgehalt etwas zu ändern. Ich schreibe meine Texte weiterhin für Leser
und nicht für Google.
2006-04-02 100.000 Besucher im Monat
Im März 2006 hatte die Website erstmals mehr als 100.000 Visits. Damit haben
die Besucherzahlen wieder einmal einen Sprung gemacht, der zeigt, dass noch
lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und zugleich ein Ansporn den
Ausbau voranzutreiben. Es stehen eine ganze Reihe Dinge auf der
Erledigungsliste, die in den nächsten Monaten schrittweise umgesetzt werden
sollen.
2006-02-26 Ich bin ein Verhinderer
Ich bekomme immer wieder Zuschriften verschiedenster Art. Normalerweise bin
ich bemüht, alle Fragen zu beantworten, auch wenn die Schreiben mit "Hallo",
"Tach" oder einfach "Wieso ..." beginnen. In den meisten Fällen herrscht dann
Funkstille, ein "Danke" kommt nur in Ausnahmefällen. Nachdem ich mich eine
zeitlang gewundert habe, ist mir mittlerweile auch klar geworden, warum das so
ist.
Wenn die Fragen komplizierte Sachverhalte zum Inhalt haben, verweise ich
ohnedies an die Rechtsanwaltschaft. Ich sehe mich außerstande, für ganz
Österreich und halb Deutschland den Cyber-Amtstag abzuhalten. Aber die meisten
Fragen lassen sich mit einem Wort beantworten. Das Wort heißt "nein". Mit drei
Sätzen kann ich auch eine ausreichende Begründung mitliefern.
Die Fragen lauten etwa:
- Ich schneide aus Kunstkalendern Bildteile aus und verziere damit
Streichholzschachteln. Kann ich neben dem Vertrieb auf Märkten ohne weiteres
einen Internetvertrieb aufmachen?
- Ich habe Fernsehsendungen zu bestimmten Themen zusammengestellt und auf
DVD gebrannt. Kann ich diese bedenkenlos über eBay verkaufen?
- Ich mache aus bekannten Popsongs Verschnitte für Diskos. Darf ich die
(entgeltlich oder unentgeltlich) über das Internet anbieten?
Meine Antworten müssen ernüchternd ausfallen. Die Folge ist Enttäuschung. Ein
Geschäftskonzept, das man sich so schön ausgedacht hat, soll rechtswidrig sein?
Das Zusatzeinkommen, das man schon verplant hat, Illusion? Ist das nicht
übertriebener Formalismus eines kleinlichen Juristen?
Wie die Fälle weitergehen, erfahre ich nicht. Es wird so sein, wie es immer
ist. Solange den Konzepten kein großer Erfolg beschienen ist, wird sich niemand
daran stören, Rechtswidrigkeit hin oder her. In den meisten Fällen passiert
daher gar nichts und mein Ruf war der einer Kassandra. Wenn aber einzelne
Geschäfte eine gewissen Bekanntheit erreichen, kommt die Post vom Anwalt. Die
Juristen zerstören nicht nur das Internet, sie ruinieren überhaupt die
Wirtschaft ....
2006-01-29 Die Aufrüstung des Polizeistaates
Zitat: "Die Aufrüstung des Polizeistaates wird unseren Traum von der Inneren
Sicherheit nicht Wirklichkeit werden lassen. Denn Sicherheit ist ohne Freiheit
nicht zu machen, und Freiheit ohne materielle und soziale Ressourcen ist ein
Sicherheitsrisiko".
Lesen Sie den Artikel, besser kann ich es auch nicht sagen. In einer Zeit, in
der mit dem Argument des "Grundrechtes auf Sicherheit" über die Grundrechte
drübergefahren wird, eine Wohltat zu lesen. Es wird noch spannend, wie die
einzelnen Staaten die Vorratsdatenspeicherung mit ihren Grundrechtskatalogen
vereinbaren können und was die Verfassungsgerichte und vor allem der EGMR dazu
sagen werden.
2006-01-26 Ein Sysiphus-Sieg?
Dass Access-Provider Daten nur in sehr engen Grenzen speichern dürfen,
entspricht der geltenden Gesetzeslage. Dass die Enge dieser Regelung gerade
jetzt von einem Gericht aufgezeigt wird, könnte aber das genaue Gegenteil
bewirken. Im Dezember wurde in Brüssel die Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung beschlossen, die für eben diese Daten, die T-Mobile
aufgrund des Urteiles nicht mehr speichern darf, eine Speicherpflicht eingeführt
wird. Diese Richtlinie ist bis Mitte 2007 in nationales Recht umzusetzen. Das
bedeutet, dass die Provider aufgrund des Urteiles jetzt die technische Struktur
für eine selektive Löschung schaffen sollen, die sie in Kürze gegen eine Lösung
für extensive Speicherung austauschen dürfen. Gut möglich, dass dadurch der
Druck auf den Gesetzgeber steigt, die Speicherpflicht vorzuziehen...
2006-01-24 Der visuelle Überwachungswahn
Der Erfolg der Saliera-Fahnder hat einen weniger angenehmen Nebenaspekt
aufgezeigt: Wie weit wir uns schon dem Big-Brother-Szenario angenähert haben.
Noch gibt es im Bereich der Kommunikation Schlupflöcher. Das anonyme
Wertkartenhandy galt bis vor kurzem als solches. Nun deutet einiges darauf hin,
dass auch diese Anonymität nur mehr eine scheinbare ist.
Daneben zeigt die ständige Zunahme an Überwachungskameras ein grundsätzliches
Problem auf. Videoaufnahmen sind sowohl im öffentlichen als auch im privaten
Bereich rechtlich in einer Grauzone angesiedelt. Eigentlich sollte hier längst
der Gesetzgeber aktiv werden. Die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten
(Videokameras und Speichereinrichtungen sind spottbillig und damit für jedermann
leistbar geworden) haben zu neuen Sachverhalten geführt, die der Gesetzgeber
früherer Jahre nicht vorhersehen konnte.
2006-01-17 Auskunftsansprüche gegen Provider betreffen doch
Verkehrsdaten
Der österreichische Oberste Gerichtshof hat am 26.7.2005 in einem
Verfahren über eine Wahrungsbeschwerde entschieden, dass die Bekanntgabe
von IP-Adressen von Internetusern nur eine Bekanntgabe von Stammdaten
sei und daher ohne die Voraussetzungen des
§ 149a StPO an das
Gericht erfolgen könne. Ich habe schon immer darauf hingewiesen, dass
diese Betrachtung zu kurz greift, weil der Sachverhalt ein ganz anderer
ist als bei der Telephonie. Am ehesten könnte man die Offenlegung von
IP-Adressen-Inhabern noch mit der KFZ-Kennzeichen-Erhebung vergleichen.
Mit einem wichtigen Unterschied: Der KFZ-Verkehr spielt sich im
öffentlich Raum ab. Hingegen wird durch die Bekanntgabe der Daten eines
Internetsurfers dessen gesamtes virtuelles Privatleben offengelegt.
Dieser bewegt sich zwar über seine IP-Adresse identifizierbar durch das
Internet, ähnlich wie der Autofahrer über die Straßen. Mit der
Bekanntgabe der IP-Adresse wird aber aus der anonymen Datenspur eine
personenbezogene. Es wird nicht nur offenbar, was der auf diese Weise
gekennzeichnete auf der Straße gemacht hat, sondern auch, was er in
virtuellen Clubs oder Selbsthilfeseiten angeschaut hat. Hier geht es
häufig um sensible Daten. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein,
dass man das nicht mit einer Telefonbuchauskunft gleichsetzen kann.
Der deutsche Gesetzgeber sieht das offenbar anders und spricht offen
von einer Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses. Er bindet die
Beauskunftung des Inhabers einer IP-Adresse explizit an bestimmte
Voraussetzungen. Das wäre auch für Österreich ein gangbarer Weg gewesen.
Ob es noch dazu kommt, ist zweifelhaft; immerhin gibt es mittlerweile
ohnedies eine "gesicherte Judikatur" .....
2006-01-05 Die "Urheberrechtsverbrecher" formieren sich
Langsam ist es so weit. Die nicht nur rechtlich falsche, sondern auch
moralisch völlig übertriebene Urheberrechtsverbrecher-Aktion der
Musikindustrie mobilisiert ihre Gegner. Die Musikkonsumenten beginnen
sich gegen das Diktat einer millionenschweren Lobby zu wehren. Ich habe
bereits im Novemer 2003, als der Psycho-Feldzug der Musikindustrie gegen
die Tauschbörsennutzer begann, darauf hingewiesen, dass der Schuss auch
nach hinten los gehen kann. Schließlich leben die Musikkonsumenten
überwiegend in Demokratien und dort geht das Recht zumindest
gelegentlich nicht von Lobbies, sondern vom Volk aus.
Ob das in Frankreich vorgesehene Lizenzsystem der Weisheit letzter
Schluss ist, mag dahingestellt bleiben. Schließlich ist es ein gewisser
Widerspruch, wenn die Konsumenten durch Bezahlung einer pauschalen
Lizenz ein Recht auf Download erwerben, das Angebot aber an sich
rechtswidrig bleibt und die Anbieter auch verfolgt werden. Die Regelung
ist aber ohnedies noch nicht Gesetz. Möglicherweise gelingt es der
Musikindustrie noch, die Parlamentarier „umzustimmen“. Aber der Damm ist
gebrochen. Auch die Konsumentenschutzvereine werden irgendwann auf die
Probleme im Internet aufmerksam werden und sich auf ihre Pflichten
besinnen müssen. Es geht einfach in einer Demokratie nicht an, dass der
Konsument auf Gedeih und Verderb der Industrie ausgeliefert wird, nur
weil es jetzt endlich die technischen Möglichkeiten dazu gibt. Das Recht
auf Privatkopie ist derart im Bewusstsein der Bevölkerung verwurzelt,
dass man es nicht einfach von heute auf morgen durch ein Digital Rights
Management (ach wie amerikanisch!) ersetzen kann. Noch dazu, wo die
technische Entwicklung in eine Richtung geht, dass das Abspielen einer
CD auf einem gewöhnlichen CD-Player schon mehr die Ausnahme ist als die
Regel.
Die schwedische Aktion mit der Parteigründung mag übertrieben wirken,
hat aber angesichts der Userzahlen von Tauschbörsen Aussicht auf Erfolg,
wenn auch der Begriff „Piratenpartei“ völlig in die falsche Richtung
geht und das Problem viel zu eng sieht. Ich würde eine
Verbraucherschutzpartei gründen, die die Interessen nicht nur der
Musikkonsumenten auf einer viel breiteren Basis vertritt. Das unselige
DRM-System ist momentan dabei die Abspielgeräte so zu kastrieren, dass
sie nur mehr das machen was die Musikindustrie bestimmt. Und schließlich
arbeitet die Musikindustrie auch im Zuge der Ausforschung von
Tauschbörsennutzern ganz vehement an der Sistierung der Grundrechte im
virtuellen Raum. Es ist daher tatsächlich hoch an der Zeit, dass der
Druck der Lobbies auf die Politiker durch einen Gegendruck der
Konsumenten aufgewogen wird.
2006-01-03 Auf dem Weg zum Überwachungsstaat
Wenn das Gespräch auf Videoüberwachung kommt, gehen die Meinungen
sehr auseinander. Auch viele vernünftige Leute finden daran nichts
auszusetzen, denken vor allem an den Sicherheitsaspekt und vertreten
ganz allgemein die Meinung, dass es kein Geheimnis sein könne, was sich
im öffentlichen Raum abspielt. Schließlich könne das ohnedies jeder
jederzeit sehen. Dabei wird aber nicht bedacht, dass es einen großen
Unterschied ausmacht, ob man theoretisch jederzeit beobachtet werden
kann, oder ob man tatsächlich rund um die Uhr überwacht wird.
Außerdem wird bei diesen Betrachtungen – ähnlich wie beim Datenschutz
– meist die Vernetzung außer Betracht gelassen. Natürlich ist es auch
aus Grundrechtssicht nicht besonders aufregend, ob am Karlsplatz eine
Videokamera installiert wird. Bedenklich wird es aber, wenn das Netz an
Überwachungskameras so dicht wird, dass man sich außer Haus nicht mehr
unbeobachtet bewegen kann. Und natürlich wird es bedenklich, wenn die
Kameras auch in die Wohnungen zoomen. Bisher konnte man vielleicht davon
ausgehen, dass das nicht passiert. Mit der Aufdeckung der Organisation
Quintesenz (siehe Heise-Artikel vom 3.1.) muss auch der Naivste zur
Kenntnis nehmen, dass es passiert. Und nur dieser Naivste wird annehmen,
dass die Missbrauchskontrolle, die demnächst eingerichtet werden wird,
das verhindern kann.
Leider ist die Videoüberwachung von öffentlichen Räumen nur ein
kleiner Aspekt des wachsenden Überwachungswahnes. Autobahnen,
Stadteinfahrten, öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Gebäude, ja
sogar private Grundstücke werden rund um die Uhr gefilmt. Und demnächst
kommt die lückenlose Überwachung des virtuellen Raumes durch die
zwingende Datenspeicherung....
Wir sollten uns mehr an das Wertsystem unserer traditionellen
Grundrechte halten. Danach ist zwar immer ein Eingriff möglich, aber nur
dann, wenn eine Interessenabwägung klar für den Eingriff spricht. Im
Falle der Videoüberwachung hat man sich nicht einmal die Mühe gemacht,
zu untersuchen, ob der Erfolg den Aufwand lohnt. Bei der
Datenspeicherung natürlich auch nicht. Dass diese Aktionen Unsummen
kosten, die woanders fehlen, ist nur ein wirtschaftlicher Nebenaspekt.
Während aber sonst die Wirtschaftlichkeit über alles geht, ist sie hier
plötzlich kein Thema. Welche Machtphantasien müssen da dahinter stecken?
Mögen sie an ihren Daten ersticken!
2006-01-02 Gewerbsmäßige Datenbeschädiger
Es wurde schon bei Entdeckung des Rootkits von Sony befürchtet, dass
Sony nicht der einzige Missetäter sein könnte, der mit kriminellen
Methoden versucht, das Kopieren seiner CD’s zu verhindern. Kriminell
deswegen, weil es sich bei der ungefragten Installation von Software,
die auch negative Auswirkungen auf die Funktion des PC’s haben kann,
wohl nach österreichischem Recht um ein Delikt nach dem Strafgesetzbuch
handelt. Je nach genauer Wirkung, kommt Störung der Funktionsfähigkeit
eines Computersystems nach § 126b StGB oder Missbrauch von
Computerprogrammen nach § 126c StGB in Betracht. Darauf stehen immerhin
bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe. Und das alles, weil man mit allen
Mitteln verhindern will, dass der redliche Käufer einer Musik-CD diese
so verwendet, wie er will; bsw sie am Computer abspielt, auf einem
Musikserver speichert oder ganz einfach auf den MP3 Player überträgt.
Dafür wurden sogar kriminelle Methoden akzeptiert. Dass Sony dann unter
dem Eindruck eines Image-Desasters in den Medien und einer
millionenschweren Klage in Amerika einen Rückzieher gemacht hat, kann
nicht wirklich beruhigen. Ich werde jedenfalls so lange keine Sony-CD
mehr kaufen, bis sie garantieren, dass keinerlei Software installiert
wird. Bei den anderen Herstellern bleibt mir nichts übrig als darauf zu
vertrauen, dass keine bösartige Software drauf ist, wenn bisher noch
keine gefunden wurde. Um die Verwendung des PC’s beim Abspielen komme
ich nicht herum. Ich verwende keinen CD-Player mehr ...
2006-01-01 Wider den technischen Fortschritt
Wenn man versucht, multimediamäßig auf der Höhe der Zeit zu sein,
muss man derzeit feststellen, dass man ständig an eine Grenze stößt, die
nicht technisch vorgegeben ist, sondern willkürlich durch
Implementierung von Kopierschutzmechanismen eingefügt wurde. Es ist kein
großes Geheimnis, dass CD und DVD überholte Speichermedien sind und auch
Bill Gates hat schon prophezeit, dass die DVD-Nachfolgerin HDD das
letzte derartige Speichermedium sein wird. Während aber er davon
ausgeht, dass in Zukunft alle Medien bei Bedarf aus dem Internet
abgerufen werden, bin ich überzeugt, dass die Konsumenten immer den
persönlichen Besitz vorziehen werden. Der Mensch ist seit Jahrtausenden
ein Sammler. Das gilt auch für Musik, Filme und Derartiges. Ich setze
daher schon jetzt auf die Festplatte als zentrales Speichermedium, von
dem aus über ein lokales Netzwerk die verschiedenen Abspielgeräte
bedient werden. Damit entfällt das Platzproblem, das bei einer größeren
CD/DVD-Sammlung in einer Wohnung immer mehr zum Problem wird und man
muss nicht ständig mit den empfindlichen Scheiben hantieren. Bequeme
Sortiermöglichkeiten und die Erstellung variabler Playlists tragen
zusätzlich zum Komfort einer zentralen Speicherlösung bei.
Highend-Fans werden die Nase rümpfen. Meines Erachtens zu Unrecht.
Was das Speicherformat betrifft: Es muss nicht das verlustbehaftete
mp3-Format sein, moderne Festplatten nehmen vom Speicherumfang her auch
Musiksammlungen in höchster Qualität auf. Die Wiedergabequalität einer
Festplatte übertrifft jeden sündteuren CD-Player. Man muss nur dafür
sorgen, dass die Umwandlung des digitalen Signals in ein analoges nicht
in der minderwertigen PC-Umgebung erfolgt, sondern im HIFI-Bereich.
Dafür benötigt man dort einen Netzwerkanschluss. So etwas gibt es, wenn
auch bisher nur vereinzelt. Es bleibt zu hoffen, dass diese Geräte nicht
wieder verschwinden, wie etwa mp3-Player mit digitalen Ausgängen (auch
eine Methode um die D/A-Wandlung in den HIFI-Bereich zu verlegen).
Bei den Festplattenrekordern mit TV-Tuner wurde bereits mit Erfolg
die Verbindung nach außen gekappt. Man will dort mit allen Mitteln
verhindern, dass Filme auf andere Medien kopiert werden, mit Ausnahme
der bespielbaren DVD. Wenn man das nicht will, etwa, weil die DVD ein
sehr empfindliches Medium ist und vor allem im Zusammenhang mit Kindern
rasch kaputt geht, hat man nur die Möglichkeit, die eingebaute
Festplatte anzufüllen. Wenn die ihren Geist aufgibt, sind Hunderte
Aufnahmen futsch. Verlangt die Unterhaltungsindustrie allen Ernstes,
dass man anstelle einer einzigen Sicherungskopie (etwa auf einer
externen Festplatte) Hunderte Rohlinge bespielt? Was mutet man
eigentlich dem Konsumenten noch alles zu? Für mich waren diese
Erfahrungen jedenfalls der Grund, keinen solchen Rekorder zu kaufen. Ich
setze für die Zukunft auf einen Multimedia-PC, der zumindest vorläufig
diese Kastrierungen nicht hat. Allerdings machen mir die Gerüchte um die
nächste Windows-Generation und die darin angeblich enthaltenen
Kopierschutzmechanismen Sorgen. Vielleicht ein Grund, nicht auf Windows
Vista zu warten oder doch endlich auf Linux umzusteigen?
2005-12-31 Der I4J-Blog
Schon oft musste ich resignierend zur Kenntnis nehmen, dass auch mein
Tag nur 24 Stunden hat. Das bloße aktuell Halten der Website erfordert
bereits einen Zeitaufwand, der es leider verhindert, sich zusätzlich
noch fundiert mit aktuellen Themen auseinanderzusetzen. So blieben viele
Artikel ungeschrieben oder als Halbfertigprodukt auf Halde liegen. Ich
habe daher beschlossen, meine Gedanken zu bestimmten laufenden Themen
quasi in Kurzform in einer Art Weblog niederzulegen. Internet4jurists
bietet Ihnen daher ab 2006 das juristische Tagebuch eines
„Internetrechtlers“. Vielleicht fallen einige dieser Gedanken auf
fruchtbaren Boden und es findet sich jemand, der sie weiterdenkt...
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