Übersicht über das Recht der Diensteanbieter
Dieses Kapitel wird im Zuge des Relaunches von Internet4jurists neu erstellt. Den bisherigen Inhalt finden Sie unter
Diensteanbieter.
Diensteanbieter sind natürliche oder juristische Personen oder sonstige Rechtssubjekte, die einen Dienst
der Informationsgesellschaft (§ 3 Z 1) anbieten. Dazu gehören neben allen Arten von Providern und Suchmaschinenbetreibern
auch Betreiber von Websites, Foren oder Archiven.
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