Glossar und Stichwortverzeichnis
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Auswertung und Archivierung von Informationen über Endkunden; Grundlage für effizientes 
CRM 
 
 
"Daten-Warenhaus"; Auswertungsorientierte, übergreifende Datenbank, die in sich 
relevante Auszüge aus im Tagesbetrieb genutzten Einzeldatenbanken vereint. 
 
 
Unter Datenbank versteht man einerseits ein Programm zur Datenbankverwaltung, 
wie etwa Microsoft Access, dBase, SQL, usw. Eigentlich sind das aber nur 
Datenbank-Programme, also Programme zum Anlegen und Verwalten von Datenbanken. 
Als Datenbank im eigentlichen Sinn versteht man eine Sammlung von Daten, die 
strukturiert sind und miteinander in Bezug stehen. Dazu werden Informationen in 
Tabellen aufgelistet, die wiederum aus einzelnen Feldern mit spezifischen 
Informationen bestehen. Datenbanken genießen Schutz als urheberrechtliche Werke 
nach §§ 40f ff oder, wenn sie zwar 
keine Werkqualität aufweisen, aber doch ihre Anlage eine wesentliche Investition 
erfordert hat, Leistungsschutz nach den
§§ 76c ff UrhG. Hingegen genießt 
das Programm zur Verwaltung urheberrechtlichen Schutz als Computerprogramm (§§ 
40a ff). Die damit verliehene Berechtigung ist außerdem durch die Lizenz 
abgesteckt. 
 
 
"Dümmster anzunehmender User". Das ist der technische Laie, auf dessen Niveau 
sich vor allem Hotlines einzustellen haben, wenn sie Hilfe-Anleitungen geben. Um den DAU 
ranken sich viele Witze. 
 
 
Digital Millenium Copyright Act. Urheberrechtliche Norm der USA, die durch 
das Vorgehen der Musikindustrie gegen die Tauschbörsen bekannt geworden ist. 
 
 
Programm zur Überwindung des Kopierschutzes CSS (genannt "cracken") bei 
DVD's. Jon Johansen, ein norwegischer Programmierer, wollte 1999 das 
Abspielen von DVDS auf dem Betriebssystem Linux ermöglichen. Die Verbreitung des Programmes 
im Internet wurde durch einen Bezirksrichter in New York (Urteil vom 17.8.2000) auf Klage 
der MPAA (motion picture association of America) untersagt; 
siehe ORF-Artikel 
 
 
"tiefer Link". Hyperlink, der nicht auf eine 
Homepage gerichtet ist, sondern auf eine Webseite, die sich in 
der Hierarchie irgendwo unterhalb (in der Tiefe) befindet. Siehe dazu die Linkproblematik im 
Kapitel Link 
 
 
Abkürzung für Daten-Fern-Übertragung und Bezeichnung für das Übertragen von Daten über 
große Entfernungen, beispielsweise mit einem Modem. Unter Windows 
ist die Installation des "DFÜ-Netzwerkes" erforderlich, um einen PC 
zur Datenfernübertragung einzurichten. 
 
 
Programm, das eine Telefonverbindung herstellt; das kann sein eine Einwahlverbindung 
zu einem Provider oder eine kostenpflichtige Verbindung zu einem Mehrwertdienst (häufig 
Sex-Seiten). Dabei wird der Mehrwertdienst über einen Aufschlag zu den Telefonkosten 
abgerechnet. Berühmt geworden sind Dialer aber als Schadprogramme, die sich wie Viren 
automatisch ohne Wissen des Benutzers installieren und dann im Hintergrund laufen und zu 
horrenden Telefonrechnungen führen können. 
In Deutschland wurde aufgrund des massiven Missbrauchs von Mehrwertdiensten das 
Mehrwertdienste-Gesetz beschlossen; in Kraft seit 15.8.2003. Mit der Amtsblattverfügung 
04/2005 hat die Regulierungsbehörde die Mindestanforderungen für Dialer in Deutschland 
weiter verschärft. Weiters hat der BGH bereits im März 2004 entschieden, dass Nutzer die 
Gebühren für Dialereinwahlen dann nicht bezahlen müssen, wenn sich das Einwahlprogramm 
heimlich installiert und eingewählt hat. Der BGH stellte dabei ausdrücklich fest, dass 
Internetsurfer nicht verpflichtet sind, sich ein Schutzprogramm zu installieren 
(BGH, 
Urteil vom 4. März 2004, Az. III ZR 96/03). 
In Österreich hat die RTR GmbH bereits im Juli 2002 aufgrund des Anstieges der Beschwerden 
einen 
Verhaltenskodex für Dialer Programme erstellt. Im Jahr 2004 hatte die RTR-GmbH über 
4700 Schlichtungsverfahren durchzuführen. Im Mai 2004 erließ die RTR-GmbH aufgrund der 
ihr gem. § 24 TKG 2003 eingeräumten 
Verordnungskompetenz die  Kommunikations- Entgelte- und Mehrwertdienste 
 Verordnung. Danach waren ab 
1.10.2004 Verbindugnen zu Dialern nur mehr im Rufnummernbereich 0939 zulässig; ab 
1.1.2005 galten weitere Einschränkungen, insbesondere wurde ein Opt-in für die Nutzung 
von Dialer-Rufnummern eingeführt, sodass solche Nummern standardmäßig nicht mehr 
freigeschaltet sein dürfen. 
 
 
Begriff aus dem E-Commerce-Gesetz (ECG) 
bzw der E-commerce-Richtlinie (ECRL). 
Nach der Definition des § 3 
ECG jemand, der einen Dienst der Informationsgesellschaft anbietet. Darunter 
versteht man einen in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf 
individuellen Abruf des Empfängers bereitgestellten Dienst, insbesondere den 
Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, Online-Informationsangebote, die 
Online-Werbung, elektronische Suchmaschinen und Datenabfragemöglichkeiten sowie 
Dienste, die Informationen über ein elektronisches Netz übermitteln, die den 
Zugang zu einem solchen vermitteln oder die Informationen eines Nutzers 
speichern. 
 
 
In der Elektronik: "stufenweise", "schrittweise". Gegenteil zu
analog. Ein digitales Signal hat nur eine begrenzte Anzahl 
zulässiger Zustände. Etwa 0 oder 5 Volt, aber keine Zwischenwerte. Computer 
rechnen digital. Der Vorteil einer digitalen Datenübermittlung liegt darin, dass kleinere 
Störungen im Signal (das zB nur eine Spannung von 4,5 Volt aufweist) unerheblich sind, da 
es immer noch als 5 Volt Signal interpretiert wird. Der Nachteil leigt darin, dass für 
digitale Signalübermittlungen hoher technischer Aufwand notwendig ist. 
 
 
Verfahren zur Sicherstellung der Authentizität einer elektronischen Nachricht. Meist 
ein komplizierter Code, bei dem sichergestellt ist, dass er nur vom Absender unter Verwendung 
der Nachricht (als Prüfsumme) erzeugt werden konnte. Diese Verfahren sind deshalb 
so wichtig, da es normalerweise sehr einfach ist, eine elektronische Nachricht zu duplizieren. 
Für das Aufkommen des Handels über das Internet ist es jedoch 
wichtig, ein geeignetes System zu haben, mit dem sich die Identität des Vertragspartners ebenso 
sicher feststellen lässt, wie der Umstand, dass eine bestimmte Erklärung oder Nachricht 
tatsächlich von ihm stammt. 
Österreich hat mit seinem Signaturgesetz BGBl 190/1999 und seiner SignaturVO BGBl 30/2000 
die Signaturrichtlinie der EU 99/93/EG umgesetzt. 
 
 
Rechtliche Ausschlussklausel (Gewährleistung, Haftung für Richtigkeit) für Websites. 
Als einseitige Erklärungen sind solche Klauseln in der Regel unwirksam, da die Gesetzeslage 
nicht durch einseitige Erklärung abgeändert werden kann. Sinn haben derartige Klauseln meist 
nur insoferne, als sie den Besucher auf die Gesetzeslage hinweisen. 
 
 
Direct Memory Access (direkter Speicherzugriff); Datenübertragungsverfahren, bei dem 
der Datentransfer zwischen Systemkomponenten ohne die Hilfe der CPU erfolgt. Nachfolger 
des PIO-Modes. Es gibt derzeit vier Standards - nämlich Ultra-DMA/33, 
66, 100 und 133, die (theoretisch, soweit sie nicht von anderen Komponenten, wie z.B. von 
der Festplatten-Schreib- und Lesegeschwindigkeit gebremst werden) eine externe Datentransferrate 
von 33, 66, 100 bzw. 133 MB/s erreichen. 
 
 
1. Domain-Name-System; besteht aus weltweit über das Netz verteilten Name-Servern, die 
die Domain-Eingabe des Benutzers, wie etwa 
www.nextra.at, in die numerische Netzwerknummer (IP-Adresse) 
des angefragten Servers, im gegenständlichen Fall 193.80.248.11, umwandeln. Siehe dazu gleich 
weiter unter Domain. 
2. Domain-Name-Server; Rechner der in einer Datenbank die Zuordnung von Domain-Namen zu 
Internet-Adressen bereithält. 
 
 
Basisstation zum Andocken von mobilen Endgeräten (Notebook, Handheld) an einen stationären PC. 
 
 
Jeder Internet-Server ist durch seine 
IP-Adresse eindeutig im Netz identifizierbar. Diese besteht aus 4 jeweils durch einen 
Punkt getrennten Zahlen zwischen 0 und 255 (etwa 193.80.248.11). Da solche Zahlenkombinationen 
nicht sehr anwenderfreundlich sind, wurden die Domains eingeführt. Hiebei handelt es sich nur 
um die Umwandlung der IP-Adresse in Buchstaben und Wörter, etwa für die obige IP-Zahl: 
www.nextra.at. Das "WWW" ist eine 
Serverbezeichnung, das zweite Wort dient der Individualisierung des Domaininhabers und bei der 
letzten Buchstabenkobination handelt es sich um die sogenannte Top Level Domain, die entweder 
für ein Land steht - country TLD -  (at = Österreich, de = Deutschland, it = Italien, 
us = Amerika, usw) oder eine Behörde oder Organisation - generic TLD -(com für kommerzielle 
Angebote, edu für Bildungseinrichtungen, gov für staatliche, mil für militärische 
Einrichtungen und org für nicht kommerzielle Organisationen). 
Zu den neuen Domains 
 Die Koordination der Vergabe von Top-Level Domains wurde bis 1999 
von der IANA (Internet Assigned Numbers Authority, einer Behörde der US-Regierung) und der 
NSI (Network Solutions Inc.), zu der auch die InterNIC gehört, aufgrund eines Exklusivvertrages 
mit der Regierung durchgeführt und an die jeweiligen Länder-NICs (Network Information Centers) 
weitergeleitet. 
Dann wurde von der US-Regierung die nicht kommerzielle  
ICANN (Internet Corporation of Assigned Numbers) damit beauftragt. Diese ist nun zuständig 
für die Vergabe von IP-Adressen, Protokoll-Regelungen und DNS-Management. 
Sie bestellt auch Unternehmen für die Domainvergabe. Die ICANN hat bis Mai 2000
vier Online-Schiedsgerichte für Domain-Streitigkeiten eingerichtet (siehe 
KapInternet-Recht/Domain) 
Für das Aufsuchen von Websites wird praktisch ausschließlich dieses DNS 
verwendet. 
Die Domains spielen auch in der Judikatur der Gerichte bereits eine große Rolle, weil der 
genauen Bezeichnung der Domain eine wichtige Rolle bei den Suchprogrammen zukommt. 
Geschäftstüchtige Leute haben sich daher vorsorglich klingende Namen als Domain 
reservieren lassen und wollten diese dann an die betreffenden Firmen verkaufen. Dies 
bezeichnet man als "Domaingrabbing" (siehe ausführlichen Judikaturteil im 
Kapitel Internet-Recht-Domain).  
 
 
auch "Cybersquatting" genannt; Reservierung von Domains 
mit der Absicht, diese später mit Gewinn an interessierte Personen zu verkaufen oder einen 
Konkurrenten von der Nutzung seines Namens oder seiner Marke im Domainnamen auszuschließen; 
beide Varitanten werden rechtlich unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit nach § 1 UWG 
beurteilt (Ausbeutung, Behinderung); siehe Kapitel 
Domain-Rechtsgrundlagen. 
 
 
Domain-Kiting
Geschäftsidee mit Domains. Die
RFC 
3915, die eine bestimmte Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Löschung von 
Domains beschreibt, erlaubt es Registraren, eine Domain fünf Tagen zu 
registrieren, ohne dass Gebühren anfallen. Der Domain-Name wird angemeldet und, 
kurz bevor Gebühren fällig werden, wieder abgestoßen. Innerhalb dieser Zeit 
platziert der Registrar unter der Domain einfache Suchmaschinenseiten mit 
bezahlten Links. Auf diese Weise wird auch ausgetestet, welche Domains für 
Werbung besonders günstig sind. 
 
 
Stecker mit Schlüsselfunktion zur Verhinderung von Raubkopien. Ein Programm, das mit 
einem Dongle gesichert ist, läuft nur, wenn der Dongle eingesteckt ist. Wird vor allem zur 
Sicherung professioneller, sehr teurer Programme verwendet. 
 
 
Eine eigene Eingangsseite, die Suchmaschinen beim 
Cloaking zu deren Manipulation serviert wird. 
 
 
DoS-Attacke
Denial-of-Service-Attacke; durch Überlastung (meist durch eine Vielzahl gleichzeitiger 
Anfragen, E-Mails usw.) gezieltes Ausschalten von Internetservern, 
sodass diese auf ernstgemeinte Anfragen nicht mehr reagieren können und die Entgegennahme 
weiterer Anfragen verweigern ("Denial of Service"). Unterfall der so genannten 
"DDoS" (Distributed DoS) bei der der Angriff von einer Vielzahl von Rechnern 
(anstelle von einem einzelnen) ausgeht und mit der auch sehr leistungsstarke Server und 
Netzwerke in die Knie gezwungen werden können. 
In die betroffenen Server wird aber nicht eingedrungen ("hacking"), 
der Angriff erfolgt nur von außerhalb. Abgesehen davon, dass die Server scheinbar nicht 
mehr erreichbar sind, entsteht an den Datenbeständen der Server selbst im allgemeinen kein Schaden. 
 
 
Oberbegriff für das Übertragen ("Herunterladen") von Dateien aus einem 
Online Dienst oder dem Internet 
(Mailbox, Server) in den eigenen 
Computer. Umgangssprachlich oft als "Saugen" bezeichnet. 
 
 
Digital Subscriber Line; Technologie zur digitalen Hochgeschwindigkeitsübertragung mit 
großer Bandbreite von Daten über Telefonleitungen aus Kupferkabel. Es gibt eine Vielzahl 
von DSL-Technologien, die manchmal auch als xDSL zusammengefasst werden und sich in Bandbreite 
und Geschwindigkeit unterscheiden: ADSL, SDSL, HDSL, VDSL; T-DSL ist die Bezeichnung, unter 
der die Deutsche Telekom ihre ADSL-Technologie vermarktet. In Österreich wird seit 1999 
ADSL angeboten (asyncrones DSL, die langsamste Version). 
 
 
Desktop Publishing; wörtlich: Publizieren vom Schreibtisch aus; Herstellung eines druckfähigen, 
digitalen Layouts am Computer. Zu den bekanntesten DTP-Programmen gehören PageMaker von 
Adobe und QuarkXPress von Quark. 
 
 
Dual Scan Twisted Nematic, LCD-Bildschirm mit passiver Ansteuerung 
im Gegensatz zu TFT mit aktiver Ansteuerung und besserer Bildqualität. 
Frühe Form des Flachbildschirms. 
 
 
Beidseitig; doppelseitig; Senden und Empfangen von Daten auf demselben Kanal; Gegensatz 
von simplex. Beim Vollduplex-Verfahren (FDD = Frequency Division Duplex) werden zwei 
verschiedene Frequenzen für den Hin- und Rückkanal verwendet, beim Halbduplex teilen sich die 
beiden Kanäle eine Frequenz (TDD = Time Division Duplex). Eine duplexfähige Soundkarte ermöglicht
beispielsweise Telefonieren, bei dem man gleichzeitig hören und sprechen kann. 
 
 
Digital Versatile Disk; Nachfolgeformat der CD-ROM, kann bis über 17 
GByte an Daten auf einer der Größe einer CD entsprechenden Scheibe speichern. Aufgrund 
der großen Speicherleistung wird sie hauptsächlich für digitale Filme 
und Tonspeicherung eingesetzt werden. Umgelegt auf Textseiten könnte man auf einer DVD 
4,500.000 Seiten Text unterbringen, was etwa 5.000 Büchern oder einer Regallänge von rund 
100 Meter entspräche. Ebenso wie die CD-ROM ist die DVD unempfindlich gegen Magnetfelder, da 
sie ein optisches Verfahren zur Informationsspeicherung verwendet. Hauptsächlich verwendet wird 
sie dzt. für Spielfilme, die aber nur abgespielt werden können, meist aber mehrsprachig, 
in exzellenter Bild und Dolby-Tonqualität und mit vielen Zusatzinformationen. Dafür gibt es 
DVD-Player für das HIFI-Regal mit Anschluss an den Fernseher oder noch besser eine HIFI-Anlage 
mit Surround-Ton. Bei der aufnehmbaren DVD haben sich parallel mehrere Standards etabliert: 
DVD+, DVD- und DVD Ram. Mittlerweile gibt es auch Dual Layer DVDs mit noch höherer 
Speicherfähigkeit und die nächste Generation an beschreibbaren Medien wie die Blue Ray Disc 
kündigt sich schon an. Auch die Aufnahmegeräte haben inzwischen wohnzimmertaugliche Formate 
angenommen und werden häufig mit Festplatten kombiniert, sodass das Filmmaterial zunächst auf 
Festplatte aufgenommen und dann nach Sichtung und allfälliger Bearbeitung (Entfernung von 
Werbung) auf beschreibbarer DVD gesichert werden kann. Diese Geräte haben mittlerweile den 
Platz des VHS-Videorekorders eingenommen. 
Im PC-Bereich gibt es auf DVD mittlerweile Spiele, Software und Lexika; außerdem kann man 
auch Spielfilme auf dem PC abspielen. 
 
 
    
 		
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