Entscheidungen zum Domainrecht
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freundin-online.de
EGMR,
Urteil vom 18.09.2007,
25379/04 |
» EMRK |
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Der durch den Registrierungsvertrag mit einer Domain-Vergabestelle erworbene Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Internet-Domain stellt eine geschützte Eigentumsposition nach Art 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK dar. Die Verpflichtung zur Löschung einer Domain wegen einer gerichtlich festgestellten Marken- oder Namensverletzung kann eine unbenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung (a control of the use of property) iS des Art. 1 Abs 2 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK darstellen |
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adacta.de
EGMR,
Urteil vom 18.09.2007,
21688/05 |
» EMRK |
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Der durch den Registrierungsvertrag mit einer Domain-Vergabestelle erworbene Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Internet-Domain stellt eine geschützte Eigentumsposition nach Art 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK dar. Die Verpflichtung zur Löschung einer Domain wegen einer gerichtlich festgestellten Marken- oder Namensverletzung kann eine unbenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung (a control of the use of property) iS des Art. 1 Abs 2 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK darstellen. |
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eltern-online.de
EGMR,
Urteil vom 18.09.2007,
21722/05 |
» EMRK |
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Der durch den Registrierungsvertrag mit einer Domain-Vergabestelle erworbene Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Internet-Domain stellt eine geschützte Eigentumsposition nach Art 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK dar. Die Verpflichtung zur Löschung einer Domain wegen einer gerichtlich festgestellten Marken- oder Namensverletzung kann eine unbenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung (a control of the use of property) iS des Art. 1 Abs 2 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK darstellen. |
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duck.de
EGMR,
Urteil vom 18.09.2007,
21770/05 |
» EMRK |
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Der durch den Registrierungsvertrag mit einer Domain-Vergabestelle erworbene Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Internet-Domain stellt eine geschützte Eigentumsposition nach Art 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK dar. Die Verpflichtung zur Löschung einer Domain wegen einer gerichtlich festgestellten Marken- oder Namensverletzung kann eine unbenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung (a control of the use of property) iS des Art. 1 Abs 2 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK darstellen. |
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schweiz.ch, suisse.ch, svizzera.ch
WIPO,
Urteil vom 24.05.2006,
DCH2006-0003 |
» § 24 Verfahrensreglement |
» Art. 29 ZGB |
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Ein Privater hatte die Kurzbezeichnungen der Schweizer Eidgenossenschaft als Domains registriert. Diese klagte unter Bezug auf ihr Namensrecht. Der Experte gab der Klage statt. Es bestehe Verwechslungsgefahr, wobei es im Namensrecht nicht auf den Inhalt der Domain ankomme, sondern nur auf den Domainnamen (nicht rk). |
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maggi.com
Schweizer BG,
Urteil vom 21.01.2005,
4 C.376/2004 |
Der Nestlé-Konzern als Inhaber der Marke klagt gegen den Privatmann Romeo Maggi. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Unterinstanzen. Es liege ein Konflikt zwischen dem Namensrecht des Beklagten und dem Markenrecht der Klägerin vor, der in Abwägung der gegenseitigen Interessen zu lösen sei. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Internetnutzer unter der Domain maggi.com nicht eine unbekannte Privatperson erwarteten, sondern das berühmte Markenprodukt der Klägerin. Auch Handlungen Privater könnten eine Verletzung gewerblicher Ausschließlichkeitsrechte bewirken. Die Verwechslungsgefahr werde auch durch einen Hinweis auf der Website nicht beseitigt. |
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