Entscheidungen zum Arbeitsrecht
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Kündigung wegen privater E-Mail
ArbG Frankfurt,
Urteil vom 20.03.2001,
5 Ca 4459/00 |
» BGB § 626 |
» KSchG § 1 |
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Eine Kündigung wegen Versendens einer privaten E-Mail im Betrieb des Arbeitgebers ist bei Fehlen einer vorherigen Abmahnung unwirksam, auch wenn zuvor in einer generellen internen Arbeitsanweisung das Versenden privater E-Mails verboten und eine außerordentliche Kündigung für den Fall des Zuwiderhandelns angedroht worden war. |
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Private Nutzung eines dienstlichen Internetanschlusses
OVG Mecklenburg-Vorpommern,
Urteil vom 21.12.2000,
2 M 64/00 |
» LBG M-V § 57, § 60, § 63 |
» PersVGM-V § 70 |
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Auswertung der Internetverlaufsprotokolle ist Erhebung personenbezogener Daten, die für den Arbeitgeber zur rechtmäßigen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sein kann. Kein Beweisverwertungsverbot trotz formeller Verletzung des Mitbestimmungsrechtes der Personalvertretung. |
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Gewerkschafts-E-Mail
LAG Schleswig-Holstein,
Urteil vom 01.12.2000,
6 Sa 562/99 |
» GG Art. 9 |
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Nach der neueren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung kann auch das Versenden von Werbematerial per E-Mail für eine Gewerkschaft während der Arbeitszeit der umworbenen Mitarbeiter von dem nach der Rechtsprechung erweiterten Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG gedeckt und damit zulässig sein. |
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Kündigung wegen Kinderpornografie
ArbG Braunschweig,
Urteil vom 22.01.1999,
3 Ca 370/98 |
» BGB § 626 |
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Fristlose Entlassung eines Erziehers in einem Kindergarten wegen Besitz von kinderpornographischen Bildern gerechtfertigt |
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