Internet am Arbeitsplatz
Die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz sollte sinnvollerweise zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmern (Personalvertretung) geregelt werden.
Insbesondere sollte dabei festgelegt werden, ob private Nutzung in gewissem
Umfang erlaubt ist. Üblich ist diesbezüglich etwa, dass Arbeitnehmern
erlaubt wird, das Internet als Informationsmedium insoweit zu nutzen, als es
zumindest entfernt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat, wobei auch der
Konsum von üblichen Nachrichten in gewissem Umfang geduldet wird. Andererseits
sollte auch geregelt werden, was explizit verboten ist (z.B. Download von Musik,
Bildern oder Software).
Bezüglich E-Mail sollte unbedingt festgelegt werden, ob private E-Mails
zulässig sind (sollte analog der Nutzung des Telefons erfolgen) und wie
damit zu verfahren ist (eigene Mailbox?). Weiters ist festzulegen, was im
Krankheitsfall und sonstigen Vertretungsfällen sowie vor allem im Falle des
Ausscheidens zu passieren hat, insbesondere, wer Zutritt zur Mailbox hat.
Insgesamt sollte möglichst transparent geregelt werden, wie die
Einhaltung dieser Maßnahmen überprüft wird, insbesondere, wer Zugriff auf
die Caches hat und was wie lange gespeichert wird.
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