Entscheidungen zum Arbeitsrecht
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Kein Mitspracherecht des Arbeitgebers in Bezug auf Veröffentlichungen im firmeneigenen Intranet
LAG Schleswig-Holstein,
Beschluss vom 28.01.2003,
5 TaBV 25/02 |
» BetrVG § 40 |
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Die Arbeitnehmervertretung darf auch ohne Einverständnis des Arbeitgebers Informationen im Intranet veröffentlichen und ist nicht auf den Versand von E-Mails oder sonstige Mitteilungsformen beschränkt. (nicht rk). |
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