AKTUELLES    PRESSE    GESETZE    ENTSCHEIDUNGEN    DISKUSSION    LINKS    DIES&DAS    SUCHE    IMPRESSUM   
Strafrecht Wo finde ich was?
A B C D E F G H I J K L
M N O P R S T U V W X Z


Entscheidungen zum Strafrecht

Zusammenfassungen: Österreich - Deutschland - International - Alle
Übersichtsliste: Österreich - Deutschland - International - Alle

Suche

Klicken Sie auf eine Auswahl, um die Entscheidungen nach Ländern zu sortieren. Sie können sich dabei nur eine Übersicht aller Entscheidungen anzeigen lassen oder die Zusammenfassungen der Entscheidungen; von dort gelangen Sie jeweils auf den Volltext.

Promotion-Fotos
OLG Linz, Urteil vom 08.05.2008, 8 Bs 128/08t

» UrhG § 24
» UrhG § 91
Die Privatanklägerin hatte von ihrem damaligen Lebensgefährten bei einem Fotographen Promotion-Fotos für dessen Werbekampagne anfertigen lassen. Nach dem Zerwürfnis ließ sie sich die Verwertungsrechte vom Fotographen abtreten und verfolgte den Ex unter anderem mit einer Privatanklage wegen Urheberrechtsverletzung. Das Erstgericht verurteilte ihn.

Das Berufungsgericht gibt der Nichtigkeitsberufung Folge und spricht den Angeklagten frei. Es sei davon auszugehen, dass der Angeklagte vom Fotographen zumindest konkludent die Verwertungsrechte erhalten habe, für die die Fotos mit Wissen des Fotographen angefertigt worden seien.

Ausweitung des Grundrechtsschutzes
OGH, Beschluss vom 01.08.2007, 13 Os 135/06m

» StGB § 209
» StPO § 363a
» EMRK Art. 8, Art 14
Der Antragsteller wurde wegen § 209 StGB (gleichgeschlechtliche Unzucht mit Jugendlichen) verurteilt. Nach Aufhebung der Bestimmung durch den VfGH beantragt er die Erneuerung des Strafverfahrens.

Der OGH weist zwar den Antrag wegen Verfristung zurück, macht aber dabei wichtige grundsätzliche Ausführungen. Er eröffnet nämlich im Wege der Analogie die Möglichkeit einer Grundrechtsbeschwerde über die gesetzlich vorgesehenen Fälle der Verletzung der persönlichen Freiheit hinaus auch bei anderen Grundrechtsverletzungen. Auf Grund eines berechtigten Antrags ordnet der OGH die Erneuerung des Strafverfahrens an, ohne dass es einer Entscheidung des EGMR bedarf. Praktisch bedeutsam ist der erweiterte Grundrechtsschutz vor allem für die Freiheit der Meinungsäußerung und damit gerade auch für Internetfälle.

zum Seitenanfang

« 1 »
Presseberichte
Entscheidungen
Literatur
Gesetze
Links
Sonstiges
Glossar
A B C D E F G H
I J K L M N O P
R S T U V W X Z
Werbung

Werbung