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				Urheberrechtsschutz von HTML-Quelltext 
				OLG Frankfurt, 
				Urteil vom 22.03.2005, 
				11 U 64/04
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				| » UrhG § 2, § 69a, § 87a,b | 
			 
																											
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				Die Beklagte kopierte von der Website der Klägerin Seiten mit Stellenanzeigen. Das Erstgericht erließ zunächst die EV, wies diese aber dann über Widerspruch der Beklagten zurück. 
 
Das OLG wies die Berufung dagegen zurück. Die Klägerin hat nur die gestalterischen Vorgaben ihrer Auftraggeberin in Form einer Word-Datei in Html-Code umgesetzt und damit keine persönliche geistige Schöpfung erbracht, sondern nur eine handwerkliche Leistung. Eine gewöhnliche Webseite stellt kein Computerprogramm und mangels Sammelwerk auch keine Datenbank im Sinne des Urheberrechts dar. | 
			 
			
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