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meischi.at - Übernahme von Online-Texten in ein Printmedium
OGH, Urteil vom 19.11.2002, 4 Ob 230/02f

» UrhG § 2
» UrhG § 44
Der Kläger, ein Ex-Politiker, veröffentlichte auf einer Website Kommentare über seine Tätigkeit und ein gegen ihn geführtes Strafverfahren. Die Beklagte veröffentlichte in ihrer Tageszeitung einen leicht gekürzten Text des Klägers von seiner Website ohne Zustimmung des Klägers, wobei auf die ungekürzte Fassung auf der Website des Klägers hingewiesen wurde.

Der Kläger klagte auf Unterlassung; alle drei Instanzen gaben dem Unterlassungsbegehren statt.

OGH: Der Text stellt ein Sprachwerk im Sinne des § 2 Z 1 UrhG dar. Der dem Internet-Auftritt des Klägers entnommene Text fällt nicht unter die für bestimmte Artikel in Zeitungen und Zeitschriften geltende freie Werknutzung des § 44 Abs 1 UrhG (Nachdruckfreiheit bezüglich wirtschaftlicher, politischer oder religiöser Tagesthemen), weil dieser nicht mit einem Zeitungsartikel zu einer Tagesfrage allgemeiner Natur vergleichbar ist, sondern eher mit einer Broschüre oder einem Flugblatt. Handelte es sich um redaktionelle Artikel der oben angeführten Art, wären Sie auch von einer Online-Fundstelle übernehmbar, weil nach neuerer Judikatur und Literatur Ausnahmetatbestände des Urheberrechtes nicht unbedingt einschränkend auszulegen sind.

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