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rechtsanwaltsportal.at
OGH,
Beschluss vom 20.04.2006,
4 Ob 39/06y
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» UWG § 2 |
» RAO § 57 |
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Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag ÖRAG klagt die Inhaberin der Domain rechtsanwaltsportal.at und deren Provider. Auf der darunter betriebenen Website wurden Rechtsanwälte aufgelistet und das Inkassobüro der Erstbeklagten.
Die Untergerichte wiesen die Unterlassungsklage ab.
Der OGH weist die außerordentliche Revision zurück. Die Verwendung der Domain rechtsanwaltsportal.at durch ein Inkassobüro verstößt weder gegen § 57 RAO noch stellt sie eine Irreführung nach § 2 UWG dar, weil für Domainnamen anders als etwa für Firmen (§ 18 Abs 2 HGB) oder Marken (§ 4 Abs 1 Z 8 MSchG) kein sondergesetzliches Täuschungsverbot besteht. |
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