Entscheidungen zu allen Themen der Website
Klicken Sie auf eine Auswahl, um die Entscheidungen nach Ländern zu sortieren. Sie können sich dabei nur eine Übersicht
aller Entscheidungen anzeigen lassen oder die Zusammenfassungen der Entscheidungen; von dort gelangen Sie jeweils auf
den Volltext. In dieser Übersicht finden Sie alle Entscheidungen zu den Themen der Website. Wenn Sie sich nur die Entscheidungen
zu einem bestimmten Rechtsgebiet anzeigen lassen wollen, verwenden Sie die Entscheidungsabfrage im entsprechenden Kapitel.
|
|
T-InterConnect
BGH,
Urteil vom 28.06.2007,
I ZR 132/04
|
» MarkenG § 14 |
|
Die InterConnect Gesellschaft für Datenkommunikation mbH klagt als Markeninhaberin das größte deutsche Telekommunikationsunternehmen wegen der Verwendung der von dieser angemeldeten Marke T-InterConnect. Nachdem das Unterlassungsbegehren anerkannt worden war, wies das Erstgericht das Feststellungsbegehren hinsichtlich Schadenersatz und Bereicherung ab, das Berufungsgericht gab statt.
Der BGH gibt der Revision der Beklagten keine Folge. Ein Bestandteil (hier: InterConnect), der in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: T-InterConnect) neben einem Stammbestandteil (hier: T-) die konkrete Ware oder Dienstleistung bezeichnet, kann auch bei geringer Kennzeichnungskraft über eine selbständig kennzeichnende Stellung verfügen. Stimmt dieser Bestandteil mit einem älteren Zeichen überein, kann dies zu einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne führen. |
|
|
|
|
|
|
|
Presseberichte |
|
|
Entscheidungen |
|
|
Gesetze |
|
|
Literatur |
|
|
Links |
|
|
Sonstiges |
|
|
Glossar |
|
|
Werbung |
|
|
|
|
Werbung |
|
|
|