Entscheidungen zu allen Themen der Website
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Spamverbot gilt auch für Parteien
OLG München,
Urteil vom 12.02.2004,
8 U 4223/03
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» GG Art. 21 |
» BGB § 1004, § 823 |
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E-Cards der SPD fallen unter Spam. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die Zusendung politischer Informationen (vorliegend: Wahlwerbung mittels E-Cards) der Zusendung kommerzieller Werbung gleichzustellen. Auch die nur einmalige Übersendung eines Newsletters per E-Mail stellt einen rechtswidrigen Eingriff in Rechte des Betroffenen dar. |
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