Entscheidungen rund um E-Mail und E-Mail-Werbung
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Mitstörerhaftung des Mechants für seinen Affiliate bei Spam
LG Berlin,
Beschluss vom 22.11.2005,
15 O 710/05 |
» BGB § 823 |
» BGB § 1004 |
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Ein Merchant haftet für Spam-Mails, die ein Affiliate versendet, als Mitstörer, da er durch das Setzen der finanziellen Anreize Mitverursacher ist. Eine Haftung tritt allenfalls dann nicht ein, wenn der Merchant durch seine vertraglichen Regelungen ein solches Handeln des Affiliate unterbunden hat. |
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