AKTUELLES    PRESSE    GESETZE    ENTSCHEIDUNGEN    DISKUSSION    LINKS    DIES&DAS    SUCHE    IMPRESSUM   
E-Commerce Wo finde ich was?
A B C D E F G H I J K L
M N O P R S T U V W X Z


Entscheidungen zum E-Commerce-Recht

Zusammenfassungen: Österreich - Deutschland - International - Alle
Übersichtsliste: Österreich - Deutschland - International - Alle

Suche

Klicken Sie auf eine Auswahl, um die Entscheidungen nach Ländern zu sortieren. Sie können sich dabei nur eine Übersicht aller Entscheidungen anzeigen lassen oder die Zusammenfassungen der Entscheidungen; von dort gelangen Sie jeweils auf den Volltext.

Anbieterkennzeichnung auf der "mich"-Seite
Kammergericht, Beschluss vom 11.05.2007, 5 W 116/07

» TDG § 6
» UWG § 3
Der Pflicht zur Anzeige der Anbieterkennzeichnung (Impressumpflicht) nach § 6 TDG (jetzt § 5 TMG) in einem Internetauftritt bei eBay kann auch durch einen Eintrag auf einer nachgelagerten Seite genügt werden, die über die Startseite mit Anklicken der Schaltfläche "mich" erreicht wird. Die Schaltfläche "mich" ist in diesem Zusammenhang nicht anders zu beurteilen als die Schaltflächen "Kontakt" oder "Impressum".

zum Seitenanfang

« 1 »
Presseberichte
Entscheidungen
Literatur
Gesetze
Links
Sonstiges
Glossar
A B C D E F G H
I J K L M N O P
R S T U V W X Z
Werbung

Werbung