Entscheidungen zum E-Commerce-Recht
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Zeitpunkt des Zugangs einer E-Mail
LG Nürnberg-Fürth,
Urteil vom 07.05.2003,
2 HK O 9434/01 |
Die Beklagten haben den Kläger per E-Mail während seines Urlaubs gekündigt. Der Kläger behauptet, dass er die Kündigungsmail erst nach seinem Urlaub erhalten habe und klagt auf Feststellung, dass die Kündigungsfrist erst mit der tatsächlichen Kenntnisnahme nach dem Urteil zu laufen begonnen habe.
LG: Eine elektronische Erklärung gilt als am Tage des Eingangs in den elektronischen Empfängerbriefkasten zugegangen, d.h. wenn sie am Server des Empfängers angekommen ist. Mit Eingang der Erklärung in die Mailbox des Empfängers geht das Verlust- und Verzögerungsrisiko auf den Empfänger über. Außerdem ist, wer im Geschäftsverkehr unter Verwendung einer E-Mail-Adresse auftritt und eine E-Mail erhält, für den unterbliebenen Zugang der elektronischen Mitteilung beweispflichtig und muss darlegen, inwiefern er am Leeren seiner Mailbox gehindert war. Dies ist dem Kläger nicht gelungen, weshalb die Kündigung wirksam war. |
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Widerufsrecht bei Baukasten-PC
BGH,
Urteil vom 19.03.2003,
VIII ZR 295/01 |
» BGB § 312d |
» FernAbsG § 3 |
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Das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen (§ 312 d Absatz 1 des BGB) besteht für individuell nach Kundenwünschen zusammengestellte Computer jedenfalls dann, wenn er "aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können". Die Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 FernAbsG (§ 312 d Abs. 4 BGB) liegt bei dem Unternehmer, der sich auf den Ausnahmetatbestand beruft. |
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Widerrufsrecht bei der Internet-Auktion
LG Hof,
Urteil vom 26.04.2002,
22 S 10/02 |
» FernAbsG § 2 § 3 |
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Bei der Internet-Versteigerung besteht die Möglichkeit des Widerrufs nach § 3 Abs. 1 FernAbsG, wenn der Verkäufer Unternehmer ist. Das Widerrufsrecht ist nicht ausgeschlossen, da es sich bei der Internet-Auktion mangels Zuschlags nicht um eine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB handelt. |
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Wetten über Internet-Lottospielgemeinschaft als Fernabsatzgeschäft
OLG Karlsruhe,
Urteil vom 28.03.2002,
6 U 200/01 |
» FernAbsG § 2, § 3 |
» BGB § 312c, § 312d |
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Verpflichtung zur klaren und unmissverständlichen Angabe der Identität und Anschrift ist nicht Genüge getan, wenn diese Informationen für den Verbraucher nur über einen Link "Kontakt" zu erreichen und dort unter der Überschrift "Impressum" angeführt sind.
Die Geschäftsbesorgung durch Weiterleitung eines Lottotipps an eine Lottogesellschaft ist kein Vertrag zur Erbringung von Wett- oder Lotteriedienstleistungen. Der Unternehmer hat den Verbraucher daher bei einem Fernabsatzgeschäft über das Widerrufsrecht zu belehren. |
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Widerrufsrecht beim Kauf eines Laptops
OLG Frankfurt,
Urteil vom 28.11.2001,
9 U 148/01 |
» FernAbsG § 3 |
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Für den Fristbeginn der Widerrufsfrist nach § 3 Abs. 1 S. 2 FernAbsG (a.F.) ist der vollständige Eingang der Waren maßgebend, Teillieferungen - wie z.B. Lieferungen ohne das Zubehör - sind nicht ausreichend. |
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Kein Ausschluss des Widerrufsrechtes bei elektronischen Bauteilen
OLG Dresden,
Urteil vom 23.08.2001,
8 U 1535/01 |
» FernAbsG § 3 |
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Elektronische Bauteile wie RAM-Bausteine, Motherboards und Speichermedien sind keine im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG aufgrund ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung nicht geeigneten Waren. Ein Ausschluss des Widerrufsrechtes nach dem Fernabsatzgesetz für diese Waren in den AGB für Verbraucher verstößt gegen §§ 5 Abs. 1, 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG und ist daher unzulässig. |
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Pflichtangaben beim Fernabsatz
OLG Frankfurt,
Beschluss vom 17.04.2001,
6 W 37/01 |
» FernAbsG § 2 |
» UWG § 1 |
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Die vom FernAbsG verlangte Information über Identität und Anschrift des Anbieters sowie das Bestehen eines Widerrufs- oder Rücktrittrechts kann ihre verbraucherschützende Funktion nur entfalten, wenn der Nutzer sie aufrufen muss, bevor er den Vertrag schließt; die Verletzung der Informationspflichten begründet einen Verstoß gegen § 1 UWG. |
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Vertrieb von Zeitschriftenabonnements im Internet
OLG München,
Urteil vom 25.01.2001,
29 U 4113/00 |
» VerbrKrG § 8 |
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Eine im Internet aufgerufene, auf dem Bildschirm des Verbrauchers sichtbar gemachte Homepage genügt den Anforderungen, die gemäß § 8 Abs. 1 VerbrKrG an einen "dauerhaften Datenträger" zu stellen sind. |
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Kosten der Hinsendung bei Widerruf
LG Karlsruhe,
Urteil vom ..,
10 O 794/05 |
Der beklagte Versandhändler erstattete bei Widerruf nicht die Kosten der Hinsendung der Ware, die Verbraucherzentrale NRW klagte.
Das LG gab der Klage statt. Verbraucher, die im Versandhandel Ware bestellen und ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Kosten für die Hinsendung nicht bezahlen. Eine Praxis wie die der Beklagten halte die Käufer davon ab, Verträge zu widerrufen. Das gelte insbesondere für Bestellungen mit geringem Warenwert, da hier ein Widerruf aufgrund der hohen Kosten für Hin- und Rücksendung nicht wirtschaftlich sei. |
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