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kinder.at
OGH,
Beschluss vom 16.07.2002,
4 Ob 156/02y |
» UWG § 1 |
» MSchG § 10 |
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Die Süßwarenfirma Ferrero als Inhaberin der Wortbildmarke kinder und Herstellerin von Kinder-Schokolade klagt die Webfirma MediaClan, die unter der Domain kinder.at ein Eltern-Kinder-Portal betreibt; Ferrero sieht ihr Markenrecht verletzt.
Das Erstgericht wies die Klage ab. Das Berufungsgericht bestätigte.
Der OGH weist die außerordentliche Revision zurück. Das Wort "kinder" hat äußerst schwache Kennzeichnungskraft und wird außerdem von der Beklagten im ursprünglichen Sinn verwendet und damit ohne Beeinträchtigung der Marke. |
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