Entscheidungen zum Recht der Diensteanbieter
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Providerhaftung für rechtswidrige Domains
LG München I,
Urteil vom 27.02.2002,
1 HK O 16598/01 |
» TDG § 5 |
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Die Klägerin ist Inhaberin eines Kontaktstudios und tritt unter der geschäftlichen Bezeichnung "Lady Lucia" auf. Die Beklagte ist Internetproviderin und hält die Domain "lady-lucia.de" für eine britische Firma registriert. Die Domain war bis 2001 für die Klägerin registriert, der frühere Webbetreuer übertrug aber die Domain aufgrund eines Streites auf die britische Firma, deren Generalbevollmächtigter er ist und versuchte die Klägerin zur Zahlung eines Geldbetrages zu zwingen. Die Klägerin hat gegen die britische Firma bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt, diese hat sich aber widersetzt; eine Durchsetzung des Verbots erscheint schwierig.
LG München: Hat der Provider durch Schriftwechsel und eine bereits erlassene einstweilige Verfügung eines Gerichts davon Kenntnis, dass an einer Bezeichnung, die auch als von ihm verwaltete Domain verwendet wird, ältere Rechte bestehen, so ist er hinsichtlich der eintretenden Markenverletzung als Mitstörer anzusehen und haftet daher auch auf Schadensersatz. Eine Berufung auf § 5 TDG ist dem Provider nicht möglich, da sich § 5 TDG auf "Inhalte" bezieht, zu denen der Domainname als Teil des Datenübermittlungsvorganges nicht gehört. |
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Auktionator haftet nicht für Markenrechtsverletzung
OLG Köln,
Urteil vom 02.11.2001,
6 U 12/01 |
» MarkenG § 14 |
» TDG § 5 |
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Ein Dienstleister, der bei von ihm im Internet auf Grund seiner Geschäftsbedingungen betriebenen so genannten Fremdauktionen (i.e. Auktionen, bei denen Dritten - lediglich - die Gelegenheit geboten wird, Versteigerungsangebote in das Internet zu stellen und Bietern online Zugriff hierauf zu eröffnen) beeinträchtigt bei markenrechtsverletzenden Angeboten seitens der Anbieter (hier: Angebot von Imitaten hochpreisiger Uhren) selbst keine Rechte des Markeninhabers. Auch eine Störerhaftung kommt bei schlichter, in einem automatischen Verfahren vorgenommenen Veröffentlichung der Angebotsseite auf der Website nicht in Betracht. Nimmt der Internet-Auktionator im Rahmen von Fremdauktionen zunächst publizierte rechtsverletzende Versteigerungsangebote nach Kenntniserlangung hiervon aus dem Netz, entgeht er damit auch dem Vorwurf, sich an der Abwicklung zwischen Anbieter und Bieter zustande zu bringender Verträge über gefälschte Produkte beteiligt zu haben. § 5 TDG ist auf Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Markenrechten nach dem Markengesetz ergeben können, nicht anwendbar. |
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Haftung des Suchmaschinenbetreibers
LG München,
Urteil vom 20.09.2000,
7 HK O 12081/00 |
» MarkenG § 14 |
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Wenn eine Internet-Suchmaschine bei der Reihung eine geschützte Marke enthält, besteht kein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Suchmaschinenbetreiber ; eine vorherige Prüfungspflicht bei der Aufnahme des Eintrags besteht bestenfalls bei offenkundigen kennzeichenrechtlichen Verletzungshandlungen. |
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midi-files
LG München,
Urteil vom 30.03.2000,
7 O 3625/98 |
» UrhG §§ 4, 15, 16, 17, 87b |
» TDG § 5 |
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MIDI-Files sind weder Datenbanken noch Datenbankwerke und unterliegen deshalb nicht dem Schutz der §§ 4, 87 b UrhG. Zwar ist die Werknutzung durch Übertragung auf Abruf keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG, jedoch ist ein entsprechendes unbenanntes Verwertungsrecht anzunehmen. Das Bereithalten von 800 fremden Musikstücken im MIDI-File-Format auf dem Server eines Providers (Musikforum von AOL) stellt eine unerlaubte Wiedergabe nach § 15 Abs. 2 UrhG dar. Da die Beklagte Kenntnis von den Dateien hatte und das Bereithalten mit zumutbarem Aufwand zu verhindern gewesen wäre, kann sie sich nicht mit Erfolg auf § 5 Abs. 2 TDG berufen. Die Kenntnis des Diensteanbieters nach § 5 Abs. 2 TDG muß sich entgegen der amtlichen Begründung nur auf die Inhalte, nicht auch auf die Rechtswidrigkeit erstrecken; dabei muss er sich die Kenntnis der sog. "Scouts", die er zur Kontrolle der Inhalte einsetzt, zurechnen lassen. |
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Unterlassungsanspruch gegen Provider
LG Bremen,
Urteil vom 13.01.2000,
12 O 453/99 |
» MarkenG § 14 |
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Ein Internet-Provider ist als markenrechtlicher Störer im Sinne §§ 14, 15 MarkenG anzusehen, wenn der Kunde, der eine fremde Marke als Domain verwendet und für den er tätig war oder ist, für den Verletzten nicht erreichbar ist; spätestens ab Abmahnung und damit Kenntnis besteht Handlungspflicht |
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Glücksspiele im Internet
LG Hamburg,
Urteil vom 16.09.1998,
315 O 318/98 |
» UWG § 1 |
» TDG § 5 |
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Anbieten verbotener Glücksspiele verstößt gegen § 1 UWG, auch bloße Beteiligung (hier Verwaltung der Domain). |
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