Entscheidungen zum Recht der Diensteanbieter
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midi-files
LG München,
Urteil vom 30.03.2000,
7 O 3625/98 |
» UrhG §§ 4, 15, 16, 17, 87b |
» TDG § 5 |
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MIDI-Files sind weder Datenbanken noch Datenbankwerke und unterliegen deshalb nicht dem Schutz der §§ 4, 87 b UrhG. Zwar ist die Werknutzung durch Übertragung auf Abruf keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG, jedoch ist ein entsprechendes unbenanntes Verwertungsrecht anzunehmen. Das Bereithalten von 800 fremden Musikstücken im MIDI-File-Format auf dem Server eines Providers (Musikforum von AOL) stellt eine unerlaubte Wiedergabe nach § 15 Abs. 2 UrhG dar. Da die Beklagte Kenntnis von den Dateien hatte und das Bereithalten mit zumutbarem Aufwand zu verhindern gewesen wäre, kann sie sich nicht mit Erfolg auf § 5 Abs. 2 TDG berufen. Die Kenntnis des Diensteanbieters nach § 5 Abs. 2 TDG muß sich entgegen der amtlichen Begründung nur auf die Inhalte, nicht auch auf die Rechtswidrigkeit erstrecken; dabei muss er sich die Kenntnis der sog. "Scouts", die er zur Kontrolle der Inhalte einsetzt, zurechnen lassen. |
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