Entscheidungen zum Markenrecht
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Gewerbliche Nutzung einer privaten Homepage durch Werbe-Banner
LG Hamburg,
Beschluss vom 01.03.2000,
315 O 219/99 |
» MarkenG § 14 |
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Eine fremde Marke - hier "Lucky Strike" - darf als Domain-Name einer privaten Homepage (luckystrike.de) genutzt werden. Enthält die Seite aber auch Banner-Werbung, liegt bereits Handeln im geschäftlichen Verkehr vor (ähnlich dem Anbringen von Werbung auf Hauswand oder PKW) und die Verwendung der Marke wird unzulässig. |
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