Entscheidungen zum Markenrecht
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FTP-Explorer
OLG Braunschweig,
Urteil vom 19.07.2001,
2 U 141/00 |
» § MarkenG § 14 |
» TDG § 5 |
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Das OLG sieht durch die Setzung des strittigen Hyperlinks keine Rechte der Beklagten verletzt, weil der Klägerin jedenfalls bis zu der im Januar 2000 ausgesprochenen Abmahnung die Priviligierung des § 5 Abs 2 Teledienstegesetz (TDG) zugute kommt. |
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FTP-Explorer
OLG Hamm,
Urteil vom 15.05.2001,
4 U 33/01 |
» MarkenG § 14 |
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Die Zeichen "FTP-Explorer" und "Explorer" sind verwechselungsfähig; keine rechtsmissbräuchliche Serienabmahnung, da jeweils gesonderte Verstöße. |
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Haftung des Suchmaschinenbetreibers
LG München,
Urteil vom 20.09.2000,
7 HK O 12081/00 |
» MarkenG § 14 |
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Wenn eine Internet-Suchmaschine bei der Reihung eine geschützte Marke enthält, besteht kein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Suchmaschinenbetreiber ; eine vorherige Prüfungspflicht bei der Aufnahme des Eintrags besteht bestenfalls bei offenkundigen kennzeichenrechtlichen Verletzungshandlungen. |
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FTP-Explorer
LG Braunschweig,
Urteil vom 06.09.2000,
9 O 188/00 |
» MarkenG § 14 |
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Auch eine Fachhochschule nimmt beim Setzen eines Hyperlinks auf den "FTP-Explorer" (Download) dadurch am Wettbewerb teil, dass sie fremden Wettbewerb - den der FTPX-Corporation (Vertreiber) - fördert; zwischen "FTP-Explorer" und "Explorer" besteht Verwechselungsgefahr. |
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wdr.org
LG Köln,
Urteil vom 23.05.2000,
33 O 216/00 |
» MarkenG § 14 |
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wdr.org ist der Marke WDR ähnlich; Zusatz ".org" als Angabe der Top-Level-Domain nicht geeignet, die Identität bzw. Ähnlichkeit auszuschließen. |
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Gewerbliche Nutzung einer privaten Homepage durch Werbe-Banner
LG Hamburg,
Beschluss vom 01.03.2000,
315 O 219/99 |
» MarkenG § 14 |
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Eine fremde Marke - hier "Lucky Strike" - darf als Domain-Name einer privaten Homepage (luckystrike.de) genutzt werden. Enthält die Seite aber auch Banner-Werbung, liegt bereits Handeln im geschäftlichen Verkehr vor (ähnlich dem Anbringen von Werbung auf Hauswand oder PKW) und die Verwendung der Marke wird unzulässig. |
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"stadtinfo"
LG Braunschweig,
Urteil vom 26.01.2000,
9 O 2705/99 |
» MarkenG § 14 |
» MarkenG § 23 |
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Für die eingetragene Markenbezeichnung "Stadtinfo" hat sich nachträglich durch die intensivere Nutzung des Internet als schnelle Möglichkeit der Informationsbeschaffung ein Freihaltebedürfnis im Sinne des § 23 Abs. 2 MarkenG entwickelt, was einem markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 14 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG entgegensteht. |
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Unterlassungsanspruch gegen Provider
LG Bremen,
Urteil vom 13.01.2000,
12 O 453/99 |
» MarkenG § 14 |
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Ein Internet-Provider ist als markenrechtlicher Störer im Sinne §§ 14, 15 MarkenG anzusehen, wenn der Kunde, der eine fremde Marke als Domain verwendet und für den er tätig war oder ist, für den Verletzten nicht erreichbar ist; spätestens ab Abmahnung und damit Kenntnis besteht Handlungspflicht |
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Webspace
LG München,
Urteil vom 08.12.1999,
9 HK O 14840/99 |
» MarkenG § 14 |
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Klaus Thielker ließ sich die Marke "Webspace registrieren und mahnte Website-Betreiber ab. Der Domaininhaber von Web4space.de ließ sich zwar auf eine Unterlassungserklärung ein, weigerte sich aber, den Betrag zu bezahlen. Die Klage wurde abgewiesen; das Gericht führte aus, dass nach zivilprozessualen Grundsätzen davon auszugehen sei, dass die Abmahnung vom 02.08.1999 eine Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens ist". |
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