Entscheidungen zu allen Themen der Website
Klicken Sie auf eine Auswahl, um die Entscheidungen nach Ländern zu sortieren. Sie können
sich dabei nur eine Liste aller Entscheidungen anzeigen lassen oder die Zusammenfassungen der
Entscheidungen; von dort gelangen Sie jeweils auf den Volltext. In dieser Übersicht finden Sie
alle Entscheidungen zu den Themen der Website. Wenn Sie sich nur die Entscheidungen zu einem
bestimmten Rechtsgebiet anzeigen lassen wollen, verwenden Sie die Entscheidungsabfrage im
entsprechenden Kapitel.
|
|
Sportdatenbank (Fußballspiel und Pferderennen)
EuGH,
Urteil vom 09.11.2004,
C-46/02 |
» RL 96/9/EG Art 1, Art 7 |
|
Bei diesen Entscheidungen ging es einerseits um die Nutzung einer Datenbank mit englischen und schottischen Fußballspielplänen und eine britische Datenbank über Rennpferde und Perderennen. Die Beklagten nutzten diese Datenbanken für Sportwetten. Die mit den Streitigkeiten befassten finnischen, schwedischen, griechischen und englischen Gerichte legten dem EuGH Ersuchen um Vorabentscheidung vor.
Der Gerichtshof stellt zunächst fest, dass durch den Begriff Datenbank in der Richtlinie eine Sammlung erfasst wird, die Werke, Daten oder andere Elemente umfasst, die sich voneinander rennen lassen, ohne dass der Wert ihres Inhalts dadurch beeinträchtigt wird, und die eine Methode oder ein System beliebiger Art enthält, mit der bzw. dem sich jedes der Elemente der Sammlung wiederauffinden lässt. Die Richtlinie behält den Schutz sui generis aber den Datenbanken vor, bei denen für die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung ihres Inhalts eine in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentliche Investition erforderlich ist. Der Begriff der mit der Beschaffung des Inhalts einer Datenbank verbundenen "Investition" bezieht sich auf Mittel, die der Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in dieser Datenbank gewidmet werden. Er umfasst nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt der Datenbank besteht. Der Umstand, dass die Person, die die Datenbank erstellt, auch die Elemente erzeugt, die darin enthalten sind, schließt nicht aus, dass diese Datenbank durch das Recht sui generis geschützt sein kann, sofern diese Person nachweist, dass die Beschaffung dieser Elemente, ihre Überprüfung oder ihre Darstellung Anlass war für eine wesentliche, im Verhältnis zum Erzeugen dieser Elemente selbständige Investition. Dies ist nach Ansicht des Gerichtes weder bei den Fußballspielplänen noch bei der BHB-Datenbank (Rennpferde) der Fall. |
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang |
|
|
|
Presseberichte |
|
|
Entscheidungen |
|
|
Gesetze |
|
|
Literatur |
|
|
Links |
|
|
Sonstiges |
|
|
Glossar |
|
|
Werbung |
|
|
|
|
Werbung |
|
|
|