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				Google Adword "MOST Schokolade" 
				LG Braunschweig, 
				Urteil vom 30.01.2008, 
				9 O 2958/07 | 
			 
											
				| » MarkenG § 14 | 
			 
																											
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				| Die Klägerin ist Inhaberin der Marke "MOST" und vertreibt darunter Schokoladeprodukte. Bei Eingabe der Suchworte "Most Schokolade" erschien neben den Suchergebnissen eine Anzeige der Beklagten, die die Website "Kleefelder Kaffeeklatsch" betreibt, auf der allerdings keine Most-Produkte vorkommen. Die Klägerin klagte auf Unterlassung der Verwendung des Keywords "MOST Schokolade". Im Verfahren stellte sich allerdings heraus, dass nur das Keyword "Schokolade" gebucht worden war, nicht aber die Kombination mit der Marke der Klägerin. Das LG hebt die einstweilige Verfügung im Widerspruchsverfahren auf. | 
			 
			
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