Entscheidungen zu allen Themen der Website
Klicken Sie auf eine Auswahl, um die Entscheidungen nach Ländern zu sortieren. Sie können
sich dabei nur eine Liste aller Entscheidungen anzeigen lassen oder die Zusammenfassungen der
Entscheidungen; von dort gelangen Sie jeweils auf den Volltext. In dieser Übersicht finden Sie
alle Entscheidungen zu den Themen der Website. Wenn Sie sich nur die Entscheidungen zu einem
bestimmten Rechtsgebiet anzeigen lassen wollen, verwenden Sie die Entscheidungsabfrage im
entsprechenden Kapitel.
|
|
Providerhaftung für rechtswidrige Domains
LG München I,
Urteil vom 27.02.2002,
1 HK O 16598/01 |
» TDG § 5 |
|
Die Klägerin ist Inhaberin eines Kontaktstudios und tritt unter der geschäftlichen Bezeichnung "Lady Lucia" auf. Die Beklagte ist Internetproviderin und hält die Domain "lady-lucia.de" für eine britische Firma registriert. Die Domain war bis 2001 für die Klägerin registriert, der frühere Webbetreuer übertrug aber die Domain aufgrund eines Streites auf die britische Firma, deren Generalbevollmächtigter er ist und versuchte die Klägerin zur Zahlung eines Geldbetrages zu zwingen. Die Klägerin hat gegen die britische Firma bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt, diese hat sich aber widersetzt; eine Durchsetzung des Verbots erscheint schwierig.
LG München: Hat der Provider durch Schriftwechsel und eine bereits erlassene einstweilige Verfügung eines Gerichts davon Kenntnis, dass an einer Bezeichnung, die auch als von ihm verwaltete Domain verwendet wird, ältere Rechte bestehen, so ist er hinsichtlich der eintretenden Markenverletzung als Mitstörer anzusehen und haftet daher auch auf Schadensersatz. Eine Berufung auf § 5 TDG ist dem Provider nicht möglich, da sich § 5 TDG auf "Inhalte" bezieht, zu denen der Domainname als Teil des Datenübermittlungsvorganges nicht gehört. |
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang |
|
|
|
Presseberichte |
|
|
Entscheidungen |
|
|
Gesetze |
|
|
Literatur |
|
|
Links |
|
|
Sonstiges |
|
|
Glossar |
|
|
Werbung |
|
|
|
|
Werbung |
|
|
|