Entscheidungen zu allen Themen der Website
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Handy-Klingelton als neue Nutzungsart
OLG Hamburg,
Urteil vom 04.02.2002,
5 U 106/01 |
» UrhG § 31 |
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Die nicht gestattete Verwendung eines geschützten Musik-Werks als Handyklingelton verletzt das Recht des Urhebers des Musikstückes. Die Nutzung eines Musik-Werkes als Handyklingelton stellt eine neue, bisher unbekannte Nutzungsart dar. |
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- Entscheidung bei JurPC
- Anmerkung: Handyklingeltöne fallen zwar nicht ganz unter das Thema dieser Website, die Entscheidung lässt sich aber gut auf die"Audioverunstaltung" von Websites übertragen.
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