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Kündigung wegen Konkurrenzdomain
LAG Köln,
Urteil vom 12.04.2005,
Sa 1518/04 |
» BGB § 626 |
» HGB § 60 |
» KSchG § 1 |
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Die Anmeldung und Eintragung einer Internet-Domain für einen Arbeitnehmer mit einer Bezeichnung, die darauf schließen lässt, dass sie für ein noch zu gründendes Konkurrenzunternehmen verwendet wird, stellt (noch) keinen Verstoß gegen das für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot dar. Überlässt der Arbeitnehmer unentgeltlich diese Domain an ein Konkurrenzunternehmen, verstößt er damit nicht gegen das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot. Die Gründung eines Konkurrenzunternehmens stellt so lange keine Vorbereitungshandlung dar, als dieses nicht eine nach außen wirkende werbende Tätigkeit aufgenommen hat. Eine Entlassung ist in diesem Zusammenhang nicht gerechtfertigt |
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