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Reprographievergütung auf PC
OGH,
Urteil vom 24.02.2009,
4 Ob 225/08d |
» UrhG § 42b |
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Die Klägerin, eine Computerherstellerin, klagt auf Feststellung, dass die beklagten Verwertungsgesellschaften keinen Anspruch auf Bezahlung einer Reprographievergütung hätten, wie er von diesen in einem veröffentlichten Tarif gefordert worden war.
Das Erstgericht gab der Klage statt, das Berufungsgericht bestätigte.
Der OGH gibt der Revision keine Folge. Reprographievergütung ist nur für Geräte zu leisten, die ihrer Art nach zur reprographischen oder nach ähnlichen Verfahren ausgeführten Vervielfältigung bestimmt sind; dies trifft auf Personal-Computer (PC) nicht zu, für sie ist keine Reprographievergütung zu leisten. |
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