Entscheidungen zu allen Themen der Website
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Kostenerstattung bei IT-Schulung
LAG Niedersachsen,
Urteil vom 06.08.2002,
13 Sa 374/02 |
» BGB § 242 |
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Klauseln hinsichtlich der Rückzahlung aufgewendeter Fortbildungskosten im Falle der Eigenkündigung des Arbeitnehmers unterliegen der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Die Rückzahlung von IT-Fortbildungskosten ist dem Arbeitnehmer zuzumuten, wenn er durch die Fortbildung einen beruflichen Vorteil erlangen kann. Einen beruflichen Vorteil erreicht der Arbeitnehmer nicht, wenn keine allgemein anerkannte Qualifikation erreicht wird, sondern lediglich ein Zertifikat über die Lehrgangsteilnahme ausgestellt wird und der Arbeitnehmer ansonsten keine über das Normalmaß der beruflichen Fortbildung hinausgehende Qualifikation erlangt. |
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"Explore2fs" bzw. "HFVExplorer"
OLG Köln,
Urteil vom 19.07.2002,
6 U 17/02 |
» MarkenG § 14 |
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Keine Verwechslungsgefahr mit der klägerischen Marke EXPLORER |
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Elektronischer Pressespiegel
BGH,
Urteil vom 11.07.2002,
I ZR 255/00 |
» UrhG § 49 |
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Ein Verlag klagt die Verwertungsgesellschaft Wort, die Firmen einen elektronischen Pressespiegel zum betriebsinternen Gebrauch in der Form angeboten hatte, dass urheberrechtlich geschützte Artikel elektronisch zur Verfügung gestellt wurden, die nach 14 Tagen gelöscht werden mussten.
BGH: Die Privilegierung des § 49 Abs. 1 UrhG umfasst herkömmliche Pressespiegel jedenfalls insoweit, als sie nur betriebs- oder behördenintern verbreitet werden. Auch Pressespiegel, die elektronisch übermittelt werden, jedoch nach Funktion und Nutzungspotential noch im wesentlichen dem herkömmlichen Pressespiegel entsprechen, fallen unter § 49 Abs. 1 UrhG. Dies setzt voraus, dass der elektronisch übermittelte Pressespiegel nur betriebs- oder behördenintern und nur in einer Form zugänglich gemacht wird, die sich im Falle der Speicherung nicht zu einer Volltextrecherche eignet. |
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Unverlangte E-Mail-Werbung
Kammergericht,
Urteil vom 20.06.2002,
10 U 54/02 |
» BGB § 823, § 1004 |
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Im Zweifel unerwünscht; rechtswidrige Beeinträchtigung der Individualsphäre. Beweislast für Einverständnis trifft Versender. Eilrechtsschutz ist gerechtfertigt. |
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Nacktfoto Steffie Graf
OLG Köln,
Urteil vom 28.05.2002,
15 U 221/01 |
» TDG § 5 |
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Auf der MSN-Homepage wurde unter der Bezeichnung "Communities" eine Plattform angeboten, unter der Mitglieder Bilder und Texte in die Homepage integrieren können. Dort wurden von einem privaten Nutzer manipulierte (Nackt-)Fotos von Stars, darunter der Klägerin Steffi Graf angeboten. Auf Hinweis der Klägerin hat zwar Microsoft die Community gesperrt, sich aber geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Bereits nach der Entscheidung des LG Köln über die EV muss sich Microsoft den Inhalt als eigenen Inhalt zurechnen lassen; Microsoft habe sich aus der Sicht eines objektiven Nutzers die Inhalte der beanstandeten Community aus verschiedenen Gründen zu eigen gemacht. |
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Nacktfoto Steffie Graf
OLG Köln,
Urteil vom 28.05.2002,
15 U 221/01 |
» TDG § 5 |
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Auf der MSN-Homepage wurde unter der Bezeichnung "Communities" eine Plattform angeboten, unter der Mitglieder Bilder und Texte in die Homepage integrieren können. Dort wurden von einem privaten Nutzer manipulierte (Nackt-)Fotos von Stars, darunter der Klägerin Steffi Graf angeboten. Auf Hinweis der Klägerin hat zwar Microsoft die Community gesperrt, sich aber geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Bereits nach der Entscheidung des LG Köln über die EV muss sich Microsoft den Inhalt als eigenen Inhalt zurechnen lassen; Microsoft habe sich aus der Sicht eines objektiven Nutzers die Inhalte der beanstandeten Community aus verschiedenen Gründen zu eigen gemacht. |
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Gewerbeschädigende Äußerungen in einem Internetforum
OLG München,
Urteil vom 17.05.2002,
21 U 5569/01 |
» TDG § 5 |
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Eine Privilegierung nach dem TDG kommt für den Hostprovider nicht in Betracht, wenn er Kenntnis von rechtsverletzenden Äußerungen im Rahmen eines Meinungsforums hat. Eine derartige Kenntnis ist im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens glaubhaft gemacht, wenn der Hostprovider nach eigenem Vortrag die Website alle 2-3 Tage untersucht hat, die Inhalte der Website vom Umfang her überschaubar waren und der Hostprovider selbst Beiträge in das Forum eingestellt hat. Die Kenntnis der Verfügungsbeklagten von der Existenz des konkreten Dateiinhalts genügt, die Kenntnis oder das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit sind nach § 5 TDG a.F. nicht erforderlich.
Ein Disclaimer kann nur dann entlasten, wenn er so angebracht ist, dass Nutzer die Seiten nur nach Lektüre des Disclaimers erreichen können oder die jeweilige Seite einen deutlichen direkten Text zum Haftungsausschluss enthält. Ein derartiger Haftungsausschluss wirkt dann jedoch nur auf vertraglicher Grundlage und nicht gegenüber geschädigten Dritten, denen gegenüber ein ausreichend deutlicher Disclaimer allenfalls als Distanzierung anzusehen ist. |
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Unzulässige Werbe-E-Mail an einen Rechtsanwalt
LG Berlin,
Urteil vom 16.05.2002,
16 O 4/02 |
» BGB § 1004, § 823 |
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Die Zusendung unerwünschter E-Mails werbenden Inhalts stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. In deren Schutzbereich fallen auch die Angehörige freier Berufe, wie vorliegend ein Rechtsanwalt. Das Aussortieren und Löschen von Werbe-E-Mails verursacht gerade bei einem Rechtsanwalt eine Störung des Betriebsablaufs, da der Rechtsanwalt wegen der Gefahr des versehentlichen Löschens eventuell wichtiger Mitteilungen und der damit verbundenen Haftungsgefahr besondere Sorgfalt walten lassen muss. Die Werbeart E-Mail-Werbung ist bereits deshalb als unlauter anzusehen, weil mit E-Mail Werbung die Gefahr der "Ausuferung" und des weiteren "Umsichgreifens" verbunden ist, was zu einer untragbaren Belästigung und einer Verwilderung der Wettbewerbssitten führt. Die Fernabsatzrichtlinie bewirkt keine Rechtfertigung für E-Mail Werbung. Die Möglichkeit, sich durch einfache Mitteilung aus der Bezugsliste streichen zu lassen, bewirkt keine Rechtfertigung für die E-Mail Werbung, da durch die Mitteilung für den Empfänger gerade erst deutlich wird, dass es sich um eine aktive und damit für Werbebotschaften interessante E-Mail Adresse handelt, die in der Folge wegen der Gefahr der Weitergabe besonders häufig von weiteren Werbe-Mails betroffen sein kann. |
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Fristlose Kündigung wegen Passwortänderung
LAG Hessen,
Urteil vom 13.05.2002,
13 Sa 1268/01 |
Die unberechtigte Änderung eines Passwortes für eine EDV-Anlage durch einen Mitarbeiter und das damit verbundene Abschneiden des Zugangs zur EDV für die Firmenleitung stellt einen zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB dar |
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Widerrufsrecht bei der Internet-Auktion
LG Hof,
Urteil vom 26.04.2002,
22 S 10/02 |
» FernAbsG § 2 § 3 |
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Bei der Internet-Versteigerung besteht die Möglichkeit des Widerrufs nach § 3 Abs. 1 FernAbsG, wenn der Verkäufer Unternehmer ist. Das Widerrufsrecht ist nicht ausgeschlossen, da es sich bei der Internet-Auktion mangels Zuschlags nicht um eine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB handelt. |
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Haftung für Online-Archive
LG Hamburg,
Urteil vom 26.04.2002,
324 O 598/01 |
Für Äußerungen, die das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, haftet der content-Provider, der diese zuvor in Printmedien verbreiteten Äußerungen in Online-Archive übernimmt, nach den allgemeinen Gesetzen als Verbreiter und Störer. Wenn selbst Bibliotheken als Verbreiter von rechtsverletztenden Inhalten haften, muss dies erst recht für Online-Archive gelten, da diese aufgrund der ständigen und problemlosen Verfügbarkeit den verbreiteten Inhalten eine höhere Brisanz vermitteln. |
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Wetten über Internet-Lottospielgemeinschaft als Fernabsatzgeschäft
OLG Karlsruhe,
Urteil vom 28.03.2002,
6 U 200/01 |
» FernAbsG § 2, § 3 |
» BGB § 312c, § 312d |
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Verpflichtung zur klaren und unmissverständlichen Angabe der Identität und Anschrift ist nicht Genüge getan, wenn diese Informationen für den Verbraucher nur über einen Link "Kontakt" zu erreichen und dort unter der Überschrift "Impressum" angeführt sind.
Die Geschäftsbesorgung durch Weiterleitung eines Lottotipps an eine Lottogesellschaft ist kein Vertrag zur Erbringung von Wett- oder Lotteriedienstleistungen. Der Unternehmer hat den Verbraucher daher bei einem Fernabsatzgeschäft über das Widerrufsrecht zu belehren. |
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Elektronischer Pressespiegel per Link
LG München,
Urteil vom 01.03.2002,
21 O 9997/01 |
» UrhG §§ 97, 16, 17, 23 |
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Das Anbieten eines elektronischen Pressespiegels in der Form, dass eine Auflistung von zu Suchbegriffen gefundenen Artikeln dargeboten wird, die nur einen Deep Link auf die Fundstelle, Überschrift des Artikels, Namen der Zeitung als Quellenangabe, Ressort und den Satz des Artikels mit dem Suchbegriff enthalten, verstößt nicht gegen Urheberrecht und ist als Gesamtangebot nicht zu beanstanden. Es fehlt an einem urheberrechtlich geschützten Werk bzw. an einer Übernahme von wesentlichen Teilen einer Datenbank. Auch der Link ist korrekt, da die Inhalte so von der Klägerin angeboten werden. |
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Providerhaftung für rechtswidrige Domains
LG München I,
Urteil vom 27.02.2002,
1 HK O 16598/01 |
» TDG § 5 |
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Die Klägerin ist Inhaberin eines Kontaktstudios und tritt unter der geschäftlichen Bezeichnung "Lady Lucia" auf. Die Beklagte ist Internetproviderin und hält die Domain "lady-lucia.de" für eine britische Firma registriert. Die Domain war bis 2001 für die Klägerin registriert, der frühere Webbetreuer übertrug aber die Domain aufgrund eines Streites auf die britische Firma, deren Generalbevollmächtigter er ist und versuchte die Klägerin zur Zahlung eines Geldbetrages zu zwingen. Die Klägerin hat gegen die britische Firma bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt, diese hat sich aber widersetzt; eine Durchsetzung des Verbots erscheint schwierig.
LG München: Hat der Provider durch Schriftwechsel und eine bereits erlassene einstweilige Verfügung eines Gerichts davon Kenntnis, dass an einer Bezeichnung, die auch als von ihm verwaltete Domain verwendet wird, ältere Rechte bestehen, so ist er hinsichtlich der eintretenden Markenverletzung als Mitstörer anzusehen und haftet daher auch auf Schadensersatz. Eine Berufung auf § 5 TDG ist dem Provider nicht möglich, da sich § 5 TDG auf "Inhalte" bezieht, zu denen der Domainname als Teil des Datenübermittlungsvorganges nicht gehört. |
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Handy-Klingelton als neue Nutzungsart
OLG Hamburg,
Urteil vom 04.02.2002,
5 U 106/01 |
» UrhG § 31 |
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Die nicht gestattete Verwendung eines geschützten Musik-Werks als Handyklingelton verletzt das Recht des Urhebers des Musikstückes. Die Nutzung eines Musik-Werkes als Handyklingelton stellt eine neue, bisher unbekannte Nutzungsart dar. |
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- Entscheidung bei JurPC
- Anmerkung: Handyklingeltöne fallen zwar nicht ganz unter das Thema dieser Website, die Entscheidung lässt sich aber gut auf die"Audioverunstaltung" von Websites übertragen.
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"scheiss-t-online.de"
LG Düsseldorf,
Urteil vom 30.01.2002,
2a O 245/01 |
» MarkenG § 14 |
» BGB § 257 |
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In der Verwendung der Domain-Adresse "scheiss-t-online.de", unter der eine Meckerecke für t-online-Kunden eingerichtet wurde, liegt eine Markenverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, da die Bezeichnung geeignet ist, die Wertschätzung der Marke "t-online" in unlauterer Weise zu beeinträchtigen. Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr liegt bei Verwendung des Domain-Namens im Internet ohne geschlossenen Benutzerkreis vor, da das Internetforum zumindest den geschäftlichen Interessen der Wettbewerber von t-online dient.
Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Befreiungsanspruch aus § 257 BGB hinsichtlich ihrer Abmahnkosten nach den Grundsätzen einer Geschäftsführung ohne Auftrag zu. |
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"Champagner bekommen, Sekt bezahlen"
BGH,
Urteil vom 17.01.2002,
I ZR 290/99 |
» MarkenG § 127 |
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Der Schutz geographischer Herkunftsangaben nach § 127 Abs. 3 MarkenG setzt nicht voraus, dass die geschützte Angabe markenmäßig verwendet wird und gilt auch bei Verwendung eines Werbeslogans für das Anbieten einer Computeranlage. |
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Datenmissbrauchs
AG Hannover,
Urteil vom 10.01.2002,
10 Ca 250/01 |
» BGB § 626 |
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Datenmissbrauch ist in der Regel als eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung anzusehen, die die außerordentliche und fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Bringt sich ein Arbeitnehmer widerrechtlich in den Besitz von User ID und Codes des Vorgesetzten, behält er diese Codes bei sich und offenbart dies dem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten nicht, so stellt dieses Verhalten eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung dar, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigt |
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Wetten im Internet
Hanseatisches OLG,
Urteil vom 10.01.2002,
3 U 218/01 |
» UWG § 1 |
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Ein österreichisches Unternehmen, das - ohne eine Glücksspiellizenz zu besitzen - Sportwetten im Internet auch in Deutschland anbietet, verstößt gegen das deutsche Strafrecht und damit gegen § 1 UWG. |
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Beweislast bei E-Mail Werbung
Kammergericht,
Beschluss vom 08.01.2002,
5 U 6727/00 |
» BGB § 1004, § 823 |
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E-Mail Zusendungen zum Anpreisen eines eigenen Informationsdienstes stellen eine E-Mail-Werbung dar, die - sofern sie den Gewerbebetrieb des Empfängers betrifft und nicht erbeten ist - eine Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bzw. des Persönlichkeitsrechts im Sinne von §§ 1004, 823 BGB darstellt.
Für ein behauptetes Einverständnis des Empfängers trägt der Versender der E-Mail die Beweislast, da es sich dabei um einen Rechtfertigungsgrund handelt. Die Tatsache, dass der Empfänger überhaupt einen E-Mail Anschluss unterhält, führt nicht zu einem allgemeinen Einverständnis auch mit Werbung, da der E-Mail Anschluss den konkreten geschäftlichen und privaten Interessen des Inhabers, nicht aber dem Absatzinteresse Dritter dient. |
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