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Zulässigkeit von "abstracts"
OLG Frankfurt,
Urteil vom 01.04.2003,
11 U 47/02 |
» UrhG §§ 97, 17, 23, 87b |
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Die Erstellung und Veröffentlichung von "abstracts", d.h. kurzen Zusammenfassungen von Artikeln und Aufsätzen, für einen juristischen Auskunftsdienst verletzt nicht generell fremde Urheberrechte. Die Fertigung und Veröffentlichung von abstracts ist als systematische Auswertung von unwesentlichen Teilen einer Datenbank anzusehen, die einer normalen Auswertung nicht zuwiderläuft und die Interessen des Datenbankherstellers nicht unzumutbar beeinträchtigt. Die Grenze ist abhängig von der Art des Schrifttums und der Adressaten. Maßgeblich ist, ob der Abstract nach Umfang, Inhalt und Darstellungsform geeignet ist, das Original zu ersetzen. |
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