AKTUELLES    PRESSE    GESETZE    ENTSCHEIDUNGEN    DISKUSSION    LINKS    DIES&DAS    SUCHE    IMPRESSUM   
Entscheidungen Wo finde ich was?
A B C D E F G H I J K L
M N O P R S T U V W X Z


Entscheidungen zu allen Themen der Website

Zusammenfassungen: Österreich - Deutschland - International - Alle
Übersichtsliste: Österreich - Deutschland - International - Alle

Suche

Klicken Sie auf eine Auswahl, um die Entscheidungen nach Ländern zu sortieren. Sie können sich dabei nur eine Übersicht aller Entscheidungen anzeigen lassen oder die Zusammenfassungen der Entscheidungen; von dort gelangen Sie jeweils auf den Volltext.

Haftung des Admin-C
OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2003, 2 W 27/03

» BGB § 12
» MarkenG § 15
Nach allgemeinen Grundsätzen haften bei kennzeichnungsrechtlichen Ansprüchen diejenigen Personen als Störer, die in irgendeiner Weise, sei es auch ohne Verschulden, willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung eines anderen beigetragen haben. Da nach den DENIC-Registrierungsrichtlinien der administrative Ansprechpartner (Admin-C) als Bevollmächtigter des Domaininhabers berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffende Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, hat der Admin-C dadurch, dass er mit seinem Willen als Kontaktperson bei der DENIC angegeben wurde, einen Tatbeitrag geleistet. Zudem hat er aufgrund der Registrierungsbedingungen auch die rechtliche Möglichkeit, auf den Eintragungsinhalt einzuwirken, so dass er andererseits auch haftet.

zum Seitenanfang

« 1 »
Presseberichte
Entscheidungen
Gesetze
Literatur
Links
Sonstiges
Glossar
A B C D E F G H
I J K L M N O P
R S T U V W X Z
Werbung

Werbung