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Ungesicherte WLan-Verbindung
LG Frankfurt,
Urteil vom 22.02.2007,
2-3 O 771/06 |
» UrhG § 97, BGB § 1004 |
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Der Anschlussinhaber haftet selbst als Störer, wenn er anderen über eine ungesicherte WLan-Verbindung den Download von urheberrechtlich geschützten Musikaufnahmen ermöglicht. Das Ausschalten des PC vor Antritt des Urlaubs genügt als Schutzmaßnahme hiergegen nicht aus. Es obliegt daher dem Anschlussinhaber, sich über mögliche Rechtsverletzungen zu informieren und die vorhandenen technischen Möglichkeiten zur Vorbeugung zu nutzen. |
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