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"Anomar" - nationale Beschränkung von Glücksspielen in der EU zulässig
EuGH,
Urteil vom 11.09.2003,
C-6/01 |
» EG Art 2, 28, 29, 31 und 49 |
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Der portugiesische (und damit auch der öst.) Kasinovorbehalt ist nicht EU-widrig. Nationale Rechtsvorschriften sind EU-konform, auch wenn sie bestimmte Glücks- oder Geldspiele nur in Kasinosälen, die in zugelassenen Zonen gelegen sind, gestatten; die Existenz weniger strenger Regelungen in anderen EU-Staaten zwingt strengere Staaten nicht zur Duldung. Die Tätigkeit ausländischer Internetkasinos ist daher in Österreich illegal. |
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