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Unverlangtes Werbe-E-Mail an Rechtsanwaltskanzlei
HG Wien, Urteil vom 28.04.2005, 60 R 47/05z

» TKG § 107
» KSchG § 1
» DSRL-eK § 13
Die Beklagte schickte dem klagenden RA eine Werbung mit Informationen zur Schaltung von Stelleninseraten. Das Erstgericht wies die Unterlassungsklage ab.

Das HG bestätigte. Ein Angebot an eine RA-Kanzlei zur Schaltung von Stelleninseraten betrifft die unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 KSchG und ist daher bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 107 Abs. 4 und 5 TKG zulässig. Die e-DatenschutzRL entfaltet keine unmittelbare Wirkung im Verhältnis zwischen Privatpersonen.
  • MR 2005, 269

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