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Unverlangtes Werbe-E-Mail an Rechtsanwaltskanzlei
HG Wien,
Urteil vom 28.04.2005,
60 R 47/05z |
» TKG § 107 |
» KSchG § 1 |
» DSRL-eK § 13 |
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Die Beklagte schickte dem klagenden RA eine Werbung mit Informationen zur Schaltung von Stelleninseraten. Das Erstgericht wies die Unterlassungsklage ab.
Das HG bestätigte. Ein Angebot an eine RA-Kanzlei zur Schaltung von Stelleninseraten betrifft die unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 KSchG und ist daher bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 107 Abs. 4 und 5 TKG zulässig. Die e-DatenschutzRL entfaltet keine unmittelbare Wirkung im Verhältnis zwischen Privatpersonen. |
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