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FTP-Explorer
OLG München,
Urteil vom 02.08.2001,
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» MarkenG § 14 |
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Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke "Explorer"; die Beklagte bietet im Rahmen ihrer Website einen Link auf eine Downloadmöglichkeit des Programmes "FTP-Explorer". Der Zusatz "FTP" beseitigt nicht die Verwechslungsgefahr. Es liegt auch kein Fall des § 23 MarkenG vor, vielmehr eine markenmäßige, die Herkunft der Software kennzeichnende Verwendung. Im Rahmen des von ihr gesetzten Links benutzt die Antragsgegnerin die Bezeichnung "FTP-Explorer" nicht nur als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften einer bestimmten Software oder als Hinweis auf deren Bestimmung; |
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- Heise-Artikel
- 1. Instanz LG München, Urteil vom 25.5.2000, 4 HK O 6543/00, http://www.jurpc.de/rechtspr/20000168.htm
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