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Puppenfee
OGH,
Beschluss vom 29.04.2003,
4 Ob 57/03s |
» MedienG § 6 |
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Die Klägerin ist eine bereits 1941 gelöschte GesmbH, die 1936 den Film Die Puppenfee hergestellt hat; sie wird durch den bestellten Nachtragsliquidator vertreten. Der beklagte ORF hat den Film 1997 und 1999 aufgrund einer Lizenz einer international renommierten Agentur, die sich mittelbar auf die Lizenzen der Rechtsnachfolger der Ersteller von Drehbuch und Filmmusik, stützen konnte, gesendet.
Das Erstgericht erließ die beantragte EV, das Rekursgericht bestätigte.
Der OGH gab dem Revisionsrekurs keine Folge. Ein gutgläubiger Erwerb von Verwertungsrechten ist nicht möglich. Im Bereich des Urheberrechts gibt es keine § 6 Abs 2 Z 4 MedienG vergleichbare Bestimmung, die den Eingriff in Verwertungsrechte eines Dritten rechtfertigen könnte. |
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