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music-channel.cc
OGH,
Beschluss vom 18.02.2003,
4 Ob 38/03x |
» MSchG § 4 |
» UrhG § 80 |
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Die klagende Verlagsgesellschaft macht Titelschutzrechte und Kennzeichenrechte gegen den Inhaber der Domain geltend.
Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab, das Rekursgericht bestätigte.
Der OGH weist den außerordentlichen Revisionsrekurs zurück. Der Bezeichnung Music-Channel als Bestandteil der Marke music-channel.cc fehlt es an Unterscheidungskraft und damit an Schutzfähigkeit. Die Bezeichnung ist rein beschreibend. Als rein beschreibend iSd § 4 Abs 1 Z 4 MSchG gelten Zeichen, deren Begriffsinhalt von den beteiligten Verkehrskreisen zwanglos und ohne komplizierte Schlussfolgerungen oder Gedankenoperationen erschlossen werden kann und die als beschreibender Hinweis auf die Art der Tätigkeit des betreffenden Unternehmens verstanden werden. Auch die im § 80 UrhG genannten Kennzeichen sind - wie alle gewerblichen Kennzeichen - nur geschützt, wenn sie kennzeichnungsfähig sind, ihnen also Unterscheidungskraft zukommt. |
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