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Aktienpower-Werbung an Rechtsanwalt
LG f ZRS Graz,
Urteil vom 23.01.2006,
1 R 13/06y |
» TKG § 107 |
» KSchG § 1 |
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Die Beklagte schickte den klagenden Rechtsanwälten, die nicht in der ECG-Liste der RTR-GmbH eingetragen waren, ungebeten den Newsletter "Aktienpower".
Das Erstgericht wies die Unterlassungsklage ab.
Das Berufungsgericht bestätigte. Werbung für Aktiengeschäfte betrifft auch die unternehmerische Tätigkeit eines Rechtsanwaltes. Darüber hinaus bestehe keine Wiederholungsgefahr, weil die den Versand durchführende Nebenintervenientin unmittelbar nach den rechtlichen Schritten der Kläger diese auf ihre Blacklist gesetzt habe. |
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- LG Entscheidung
- Anmerkung: Diese Entscheidung legt den Unternehmerbegriff sehr weit aus. Die darin zitierte Entscheidung mit der Hydrokulturwerbung - ebenfalls an einen Rechtsanwalt - die gegenteilig ausgegangen ist, obwohl Hydrokulturen typischerweise zur Büroausstattung gehören, zeigt aber, dass die Grauzone relativ breit ist. Da diese Fälle selten zum OGH gelangen, gibt es auch keine breite Judikatur, was aber insofern nichts ausmacht, als die Ausnahme für Unternehmer mit der TKG-Novelle am 1.3.2006 ohnedies wegfällt.
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