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Schadensersatz für Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails
LG Bielefeld,
Urteil vom 08.11.2005,
20 S 49/05 |
» UrhG § 97 |
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Bei Urheberrechtsverletzungen durch die Veröffentlichung von Thumbnails geschützter Bilder gilt für die Schadensberechnung nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie ein objektiver Maßstab, d.h. es ist darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten. Wird nicht dargelegt, dass beim Einstellen von Thumbnails im Rahmen von Bildersuchmaschinen üblicherweise ein Entgelt zu zahlen wäre, ist ein Schadensersatzanspruch bereits aus diesem Grund nicht gegeben. |
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