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Übergabe von Aktfotos zur Veröffentlichung im Internet
Thüringer OLG,
Beschluss vom 10.12.2003,
2 W 658/03 |
» UrhG § 15 |
» UrhG § 97 |
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Der Kläger fertigte als Fotograph Aktfotographien von der Beklagten an, die die Beklagte ohne Einverständnis des Klägers der Modellagentur H. zur Veröffentlichung auf einer passwortgeschützten Website übergab. Der Kläger klagte auf Unterlassung, die Beklagte beantragte Verfahrenshilfe. Das Erstgericht wies diesen Antrag wegen Aussichtslosigkeit ab.
Das OLG bestätigt den abweisenden Beschluss. Eine adäquate Verursachung einer Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn fremde Lichtbilder zur Veröffentlichung im Internet an den Betreiber einer Homepage übersandt werden, selbst wenn der Verletzer von der Veröffentlichung nichts erfahren hat, weil die Bilder in einem passwortgeschützten Teil einer Website veröffentlicht wurden. Es reicht dabei aus, dass die Beklagte der Agentur den Zugriff auf das Bildmaterial zum Zwecke der Veröffentlichung eröffnet hat. |
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