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sexiest woman alive
OLG Hamburg,
Urteil vom 13.09.2006,
5 U 161/05 |
» UrhG § 97 |
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Der Kläger fertigte Fotos der Schauspielerin Jeanette Biedermann an, die von der 15-jährigen Beklagten aus dem Internet heruntergeladen und verkauft wurden. Das Erstgericht gab dem Unterlassungsbegehren Folge. Das OLG hatte nach Erledigung der Hauptsache nur mehr über die Kosten zu entscheiden. Dabei ging es vom Zurechtbestehen des Unterlassungsanspruches aus. Auch minderjährigen Internet-Nutzern ist bewusst, dass dieses Medium nicht dazu berechtigt, sich unerlaubt und gegen den Willen des Berechtigten fremde Güter anzueignen und daraus unbefugt Gewinn zu erzielen. Das verbreitet im Internet anzutreffende (konkludente) Einverständnis des Berechtigten mit einer kostenfreien Nutzung bezieht sich - sofern nichts Gegenteiliges erklärt ist - ausschließlich auf einen privaten Gebrauch. Es ist auch jugendlichen Nutzern klar, dass mit den erhaltenen Gütern selbst dann ohne Einwilligung keine Geschäfte gemacht werden dürfen, wenn kein Copyright-Vermerk vorhanden ist. Der Streitwert wurde angesichts des Alters der Beklagten und des geringen Umfanges der Geschäfte mit EUR 10.000 festgesetzt. |
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