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kinski-klaus.de
BGH, Urteil vom 05.10.2006, I ZR 277/03

» KUG § 22
Die Erben des 1991 verstorbenen Schauspielers Klaus Kinski mahnten den Inhaber der Domain ab, der darunter eine Website über dessen Leben betrieb. Das Erstgericht wies die Schadenersatzklage hinsichtlich der Abmahnkosten ab, das Berufungsgericht bestätigte.
Der BGH wies die Revision zurück. Das postmortale Persönlichkeitsrecht schützt zwar auch vermögenswerte Interessen und kann daher auch Schadenersatzansprüche der Erben begründen. Eine Verletzung der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts kann nur nach Abwägung aller Umstände angenommen werden, insbesondere wenn sich der in Anspruch genommene auf die Freiheit der Meinungsäußerung berufen kann. Außerdem erlischt dieser Schutz 10 Jahre nach dem Tod.

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