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DVD als neue Nutzungsart für Filme
OLG München,
Urteil vom 10.10.2002,
6 U 5487/01 |
» UrhG § 31 |
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Bei der Digital-Versatile-Disc (DVD) handelt es sich nicht um eine zum Zeitpunkt der Nutzungsrechtseinräumung im Jahre 1980 noch nicht bekannte Nutzungsart, weil die mit der digitalen Aufzeichnungstechnik und der enormen Speicherkapazität der DVD einhergehende technische Verbesserung allein der DVD-Auswertung nicht den Charakter einer neuen Nutzungsart im Sinne einer technisch und wirtschaftlich eigenständigen Verwendungsform des Werkes gibt, wenn - wie vorliegend - der Vorgang der Werkvermittlung an sich seiner Art nach im wesentlichen unverändert bleibt. |
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