Entscheidungen zu allen Themen der Website
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Spam ist wettbewerbswidrig
BGH,
Urteil vom 11.03.2004,
I ZR 81/01 |
» UWG § 1 |
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Beide Parteien sind Internetdienstleister und stehen daher zueinander im Wettbewerb.
Die unerbetene Zusendung von Werbung enthaltenden E-Mails verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. E-Mail-Werbung trägt durch den Nachahmungseffekt den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich und führt zu einer unzumutbaren Belästigung. § 1 UWG umfasst nicht nur die E-Mail-Adressen der Klägerin, sondern auch beliebige andere Empfänger unter der Domain der Klägerin. Das Versenden ist nur zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat oder aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vorliegt; beweispflichtig ist der Versender. |
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