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Google Adword "Bergspechte"
OGH,
Beschluss vom 20.05.2008,
17 Ob 3/08b |
» MSchG § 10 |
» MSchG § 10a |
» RL 89/104/EWG Art 5 |
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Die Klägerin, die unter dem Firmenschlagwort "Die BergSpechte" auftritt, klagt einen Konkurrenten, der bei Google die Schlüsselworte "Edi Koblmüller" bzw. "Bergspechte" buchte, sodass bei Eingabe der Suchbegriffe "Edi Koblmüller" oberhalb die Werbeeinschaltungen "Trekking- und Naturreisen" bzw. "Bergspechte" rechts neben der Trefferergebnisse unter der Überschrift "Anzeige" die Werbeeinschaltungen "Äthiopien mit dem Bike" erschien, bei deren Anklicken man auf die Website der Zweitbeklagten gelangte (Erstbeklagter ist der Geschäftsführer).
Das Erstgericht gab dem Sicherungsantrag statt; das Rekursgericht verbot den Beklagten, im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen im Internet, auf Trefferlisten-Seiten von Internet-Suchmaschinen, zu den Suchworten Edi Koblmüller" und Bergspechte" unmittelbar oberhalb der Suchergebnisse oder in den Suchergebnissen noch vor dem Hinweis auf die Website der Klägerin mit einem Link auf die Homepage der Zweitbeklagten zu verweisen. Das darüber hinausgehende Begehren wies das Rekursgericht ab.
Der OGH setzt das Verfahren aus und legt die Frage, ob die Verwendung als Schlüsselwort einen markenrechtlich geschützten Gebrauch der Marke darstellt und ob ein Unterschied ist, ob das Ergebnis oberhalb der Trefferliste oder in einem abgetrennten und mit "Anzeige" gekennzeichneten Werbeblock dargestellt wird. |
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