Entscheidungen zu allen Themen der Website
Klicken Sie auf eine Auswahl, um die Entscheidungen nach Ländern zu sortieren. Sie können sich dabei nur eine Übersicht
aller Entscheidungen anzeigen lassen oder die Zusammenfassungen der Entscheidungen; von dort gelangen Sie jeweils auf
den Volltext.
|
|
Haftung eines Online-Auktionshauses
Brandenburgisches OLG,
Urteil vom 16.12.2003,
6 U 161/02 |
» TDG § 5 |
» TDG § 8 |
|
Ein Internetauktionshaus ist nicht für jugendgefährdende oder sonst gesetzwidrige Inhalte nach § 5 Abs. 1 TDG verantwortlich, wenn es sich um fremde Informationen handelt, die sich das Auktionshaus nicht "zu eigen" macht. Ein "zu-eigen-Machen" liegt vor, wenn die Inhalte als eigene übernommen werden sollen, nicht hingegen, wenn es sich um für den Anbieter erkennbar fremde Informationen handelt. Für die Abgrenzung ist dabei der objektive Empfängerhorizont eines verständigen Durchschnittsnutzers maßgebend. Auch das Anbieten eines sogenannten "Bietagenten" führt nicht dazu, dass das Auktionshaus sich das Angebot zu eigen macht. |
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang |
|
|
|
Presseberichte |
|
|
Entscheidungen |
|
|
Gesetze |
|
|
Literatur |
|
|
Links |
|
|
Sonstiges |
|
|
Glossar |
|
|
Werbung |
|
|
|
|
Werbung |
|
|
|