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hessentag2006.de
LG Frankfurt, Beschluss vom 29.04.2005, 2-03 O 583/04

» BGB § 12
» MarkenG § 5, § 15
Das Land Hessen veranstaltet jährlich den Hessentag und betreibt dazu auch eine Website unter der Domain hessentag.de; der Beklagte registrierte die Domain hessentag2006.de. Das Gericht sah das Namensrecht des Landes verletzt und sah die Unterlassungsklage als gerechtfertigt an. Im Kostenbeschluss (in der Hauptsache wurde die Sache einvernehmlich beendet) setzte das Gericht den Streitwert von EUR 4.500 auf EUR 50.000 hinauf.

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