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Auch unvorteilhafte Fotomontagen zulässig
BGH,
Urteil vom 30.09.2003,
ZR 89/02 |
» BGB §§ 823, 1004 |
» KUG §§ 22, 23 |
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Der Kläger - Vorstandsvorsitzender der deutschen Telekom AG - klagte das Magazin Wirtschaftswoche wegen einer entstellenden Fotomontage. Eine Fotomontage, die das Gesicht der abgebildeten Person in einer unvorteilhaften Pose erscheinen lässt, ist als eine in satirische Darstellung gekleidete Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes von dem Betroffenen hinzunehmen. Die Darstellung muss im Gesamtzusammenhang gewertet werden. |
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