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Keine Markenverletzung durch Adwords "Plakat24"
OLG Dresden,
Urteil vom 30.08.2005,
14 U 498/05 |
» MarkenG § 24 |
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Bei der Verwendung von "Plakat 24-Stunden-Lieferung" als Google AdWord liegt keine Verletzung der Wort- / Bildmarke "Plakat 24" vor. Die Wortbestandteile "Plakat" und "24" der Marke besitzen nur eine äußerst geringe Kennzeichnungskraft |
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